Ingolstadt
Marihuana in rauen Mengen

23-Jähriger muss sich vor Amtsgericht verantworten und kommt mit Bewährungsstrafe davon

14.06.2022 | Stand 22.09.2023, 22:17 Uhr

Er soll mit Bitcoins mehr als 400 Gramm Marihuana über das Darknet bestellt haben: Nun musste sich ein 23-Jähriger am Montagmorgen vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Fuller/PA Wire, dpa

Er soll mit Bitcoins mehr als 400 Gramm Marihuana über das Darknet bestellt haben: Nun musste sich ein 23-Jähriger am Montagmorgen vor dem Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit dem Ziel, die Drogen gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Dem Angeklagten aus dem Landkreis Eichstätt wird vorgeworfen, drei Bestellungen im Zeitraum von Dezember 2020 bis März 2021 in Auftrag gegeben zu haben. Die Postsendungen kamen jedoch nicht an – Zoll und Staatsanwaltschaft haben die Ware vorher beschlagnahmt.

Gleich zu Beginn der Verhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig. Durch seine Verteidigerin Sandra Hofmeister ließ er verkünden, dass er das Marihuana bestellt habe. Allerdings nur für den Eigenbedarf: Er hatte nie vor, es zu verkaufen. „Mein Mandant hat gesundheitliche Probleme und sich damit selbst therapiert“, sagt Hofmeister. Es tue ihm leid und er bereue die Tat.

Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Stephan Gericke, erklärte der Angeklagte, er habe die zweite größere Bestellung gemacht, da die erste nicht angekommen sei. „Ich leide seit zwei Jahren an Schlafstörungen“, sagte der 23-Jährige. Daraus entwickelte sich eine Depression. Er recherchierte im Internet, was ihm helfen könnte – so stieß er auf den Konsum von Cannabis. Inzwischen erhalte der 23-Jährige das Marihuana auf Rezept. Wie viel er damals konsumiert habe, wollte der Angeklagte nicht beantworten.

Ein geladener Polizeibeamter sagte aus, dass durch die Wohnungsdurchsuchung und die Auswertung der Mobilfunkdaten nicht belegt werden konnte, ob der Angeklagte die Drogen tatsächlich weiterverkaufen wollte. Da der 23-Jährige allerdings durch den Sendestatus des Pakets von der beschlagnahmten Ware erfuhr, liege es nahe: „Er hätte sämtliche Beweise beseitigen können.“

Nach der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die „ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt wird“. Es könne nicht eindeutig nachgewiesen werden, ob der 23-Jährige die Drogen zum Eigenkonsum oder zum Weiterverkauf bestellt hatte. Die erhebliche Menge lasse jedoch vermuten, dass der Handel das Ziel war. Dem Angeklagten komme das Geständnis zugute. Außerdem handle es sich bei Marihuana um eine „weiche Droge“.

Die Verteidigerin forderte hingegen eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 60 Euro. Ihrer Meinung nach reiche die Menge alleine nicht aus um von einem Handel zu sprechen – „da braucht es schon mehr.“ Hofmeister betonte, dass ihr Mandant kein klassischer Konsument sei und „keine kriminelle Energie“ habe. „Er wollte lediglich seine Symptome lindern.“

Letztlich sprach Richter Gericke den Angeklagten des versuchten Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig; er erhält eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird. „Es hat sich nicht nachweisen lassen, dass er einen Handel mit den Drogen betreiben wollte.“ Der Verdacht sei da gewesen, so der Richter. Das Urteil sei „ein Warnschuss“. Zusätzlich muss der Angeklagte 2500 Euro an einen Jugendverein zahlen. Außerdem trägt er die Kosten des Verfahrens.

DK