Neues Amt und schon Bedenken

Zu "Compliance: Vielleicht, aber erst ab 2020" (DK vom 6. Dezember):

18.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:00 Uhr

Zu "Compliance: Vielleicht, aber erst ab 2020" (DK vom 6. Dezember):

Alle reden von Compliance, viele können damit nichts anfangen, mancher redet darüber, weiß aber nicht, was der Begriff beinhaltet: Einhalten von Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen und natürlich öffentlichen Ämtern und Verwaltungen. Durch den sehr aufschlussreichen Artikel des DK erfährt der interessierte Bürger, dass der Stadtrat das Thema einfach verschoben hat. Was nun? Ein Richtlinienkatalog schafft noch keine besseren Charaktere oder "bürger-kompatiblere" Handlungsstrukturen, was zumindest Banken oder Autokonzerne immer wieder unter Beweis stellen.

Jetzt soll es erst einmal ein Ombudsmann richten.

Ein neuer Posten, ein neues Amt - und schon regen sich die ersten Bedenkenträger. Misstrauen könnte aufkommen, das Gespenst von Denunziantentum geht um. Eigentlich sollte jedermann bekannt sein, dass ausschließlich die Gerichte in unserem Land Recht sprechen oder Unrecht aburteilen! Hat nicht jeder, der in unserem Land ein öffentliches Amt anstrebt oder besetzt, einen Eid, ein Gelöbnis oder ein Bekenntnis abgelegt, dass er dem Bürger dienen und Schaden von der Gesellschaft abwenden will? Das müsste eigentlich reichen, um unbeschadet von Gesetzesverstößen über Legislaturperioden hinwegzukommen. "Wie der Herr, so's Gscherr", pflegte der Bürger in früheren Zeiten die Qualität von Firmen oder Ämtern zu beurteilen. So einfach war das.

Klaus Heidenreich, Ingolstadt