Gefahr durch Schneebruch
Keine Beerdigungen auf städtischen Friedhöfen – Weiterhin Betretungsverbot für Grünanlagen

04.12.2023 | Stand 04.12.2023, 17:36 Uhr

Zum Teil haben ganze Bäume der Last des Schnees nicht mehr standhalten können. Wie hier im Luitpoldpark. Daher ist das Begehen der öffentlichen Parks und Grünflächen auch weiterhin verboten. Foto: Schattenhofer

Das Standes- und Bestattungsamt teilt mit, dass wegen der weiterhin bestehenden Gefahr von Schneebruch auf den städtischen Friedhöfen derzeit keine Beerdigungen stattfinden können. Dies gilt ab sofort bis einschließlich Dienstagvormittag, 5. Dezember.

Außerdem gilt das Betretungs- und Befahrungsverbot für alle öffentlichen Grünanlagen im Stadtgebiet, das die Stadt am Sonntagnachmittag erlassen hat, weiterhin.

„Insbesondere sind hiervon das komplette Glacis, der Luitpoldpark und der Bereich Künettegraben und das Naherholungsgebiet Baggersee erfasst. Das Betretungsverbot gilt aber auch für alle öffentlich zugänglichen von der Stadt unterhaltenen Grünanlagen, Kinder- und Ballspielplätze. Ebenso für alle zu den Grünanlagen gehörenden Wege und Plätze und Parkplätze“, schreibt die Stadt auf ihrer Webseite.

Das sei nötig, weil immer noch akute Verletzungsgefahr besteht. Das Betretungsverbot gilt zunächst bis ebenfalls Dienstag um 12 Uhr.

DK