Als bei Scheidungen noch nach dem Schuldprinzip entschieden wurde, füllten sich die Aktenordner bei Gericht häufig mit bitterbösen Vorwürfen zu angeblichen oder tatsächlichen Verfehlungen von Eheleuten. Während die Familiengerichte in dieser Hinsicht inzwischen weniger Fracht zu bewältigen haben, können Anschuldigungen, die aus gescheiterten Beziehungen rühren, in Strafprozessen aber durchaus eine Rolle spielen. Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann aus dem Landkreis Eichstätt wegen mutmaßlicher sexueller Nötigung verantworten.