Der Verteidigung sei es nie um die Sache gegangen, leitete der Vorsitzende Richter Gerhard Reicherl die Urteilsbegründung am Landgericht ein. Die Anwälte hätten in dem Prozess um ein knappes Kilo Kokain „reine Konfliktverteidigung“ betrieben. So verwunderte es nicht, dass die Strafvorstellungen der Verteidigung von denen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft erheblich abwichen – beim Hauptangeklagten um fast zehn Jahre.