Es war nicht der von der Staatsanwaltschaft angeklagte Totschlagsversuch, sondern eine gefährliche Körperverletzung. Zu dieser Auffassung ist die Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts im Falle des 37-jährigen Rumänen gekommen, der im Streit um einen Autokauf in Wettstetten (Landkreis Eichstätt) den potenziellen Verkäufer mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen haben soll. Jetzt ist das Urteil gefallen.