Deutschland ist in diesem Jahr Gastgeber der diesjährigen Fußball-Europameisterschaft. Die Fußballspiele können im Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden.
Das hat das Bundeskabinett mit der „Public Viewing Verordnung“ beschlossen. Diese gibt Kommunen die Möglichkeit, während der Europameisterschaft im Juni und Juli 2024 auch über 22 Uhr hinaus Public-Viewing-Veranstaltungen zu genehmigen und damit Ausnahmen von den sonst üblichen Lärmschutzstandards zuzulassen. Oberbürgermeister Christian Scharpf begrüßt laut einer Pressemitteilung der Stadt Ingolstadt diese Entscheidung und kündigt an, dass die Stadtverwaltung entsprechende Anträge aus der Gastronomie im Rahmen der zulässigen Ausnahme genehmigen wird.
Gastronomiebetriebe müssen Antrag stellen
Um die bundesweite Ausnahmeregel nutzen zu können, müssen Gastronomiebetriebe jedoch einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt (Mail: gaststaetten@ingolstadt.de) auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit stellen.
Die Ausnahmeregelung soll sich über die gesamte Dauer der Fußball-Europameisterschaft, die von 14. Juni bis 14. Juli 2024 stattfindet, erstrecken – rund die Hälfte der Spiele beginnt erst um 21 Uhr.
DK