Sperrzeitverkürzung jetzt beantragen
Gastronomen können individuellen Antrag für die Außengastronomie stellen

28.03.2024 | Stand 28.03.2024, 13:33 Uhr

Menschen sitzen im Außenbereich eines Restaurants in der Innenstadt. Für den Sommer können Gastronomen in der Altstadt eine Sperrzeitverkürzung beantragen. Foto: dpa (Archiv) Andreas Arnold

Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) eine Sperrzeit ab 24 Uhr und für die beiden Tage des Audi-Sommerkonzerts (Samstag, 29. Juni, und Sonntag, 30. Juni) eine Sperrzeit ab 1 Uhr beantragt werden, teilt die Stadt Ingolstadt in einer Pressemitteilung mit.

Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.

Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben jetzt wieder die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt (E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de) auf Verkürzung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen. Das Antragsformular ist auf der Internetseite www.ingolstadt. de/Rathaus/Recht-Ordnung/ Gewerbe-Gaststätten verfügbar.

Verkürzung wird bei Verstößen entzogen



Eine halbe Stunde vor Eintreten der Sperrzeit muss das Servieren von Speisen und Getränken beendet werden, heißt es vonseiten der Stadt. Ab Sperrzeitbeginn dürfen sich keine Gäste mehr im Wirtschaftsgarten aufhalten. Aufräumarbeiten – auch das Zusammenstellen der Bestuhlung – müssen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein. „Bei festgestellten Verstößen oder wiederholten Lärmbeschwerden wird die Sperrzeit für den Wirtschaftsgarten beziehungsweise die Freischankfläche wieder auf den alten Stand zurückgeführt, um den Schutz der Anwohner vor übermäßigen Lärmbelästigungen zu gewährleisten“, heißt es in der Pressemitteilung.

DK