Tonaufnahme in Besprechung
Filialleiterin zeichnet Gespräch mit Mitarbeitern auf: 32-Jährige muss sich vor Gericht verantworten

13.03.2024 | Stand 13.03.2024, 18:04 Uhr

Anders als bei Fotos ist bei Aufzeichnungen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes die Aufnahme selbst bereits strafbar. Diese Erfahrung musste auch eine Filialleiterin am Montag am Ingolstädter Amtsgericht machen. Die 32-Jährige hatte ein Gespräch mit ihren Mitarbeitern aufgenommen und war angezeigt worden. Einen Strafbefehl über 2000 Euro hatte sie nicht akzeptiert.

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