Anders als bei Fotos ist bei Aufzeichnungen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes die Aufnahme selbst bereits strafbar. Diese Erfahrung musste auch eine Filialleiterin am Montag am Ingolstädter Amtsgericht machen. Die 32-Jährige hatte ein Gespräch mit ihren Mitarbeitern aufgenommen und war angezeigt worden. Einen Strafbefehl über 2000 Euro hatte sie nicht akzeptiert.