Ingolstadt
Die ersten Stimmen sind schon abgegeben

Bis Sonntag sind Unterlage zu den Bürgerentscheiden verschickt – Stadt bittet, Briefwahl bald zu beantragen

30.06.2022 | Stand 22.09.2023, 21:42 Uhr

Arbeit im Wahlamt: Bis zum Sonntag müssen alle Abstimmungsberechtigten ihre Unterlagen im Briefkasten haben. Die Beteiligung an den Bürgerentscheiden ist auch per Briefwahl möglich. Die dafür nötigen Unterlagen müssen aber rechtzeitig beantragt werden und die ausgefüllten Abstimmungsbögen bis spätestens 18 Uhr am Sonntag, 24. Juli, im Wahlamt sein. Foto: Eberl

Exakt 100401 Ingolstädterinnen und Ingolstädter sind aufgerufen, bei den Bürgerentscheiden zu den Kammerspielen und der Schule im Grünring bis Sonntag, 24. Juli, ihre Stimme abzugeben. Stimmberechtigt sind auch EU-Bürger, die in der Stadt leben. Bis zum Sonntag, 3. Juli, muss jeder Stimmberechtigte seine Benachrichtigung erhalten haben. „Wer bis zu diesem Zeitpunkt keinen Brief erhält, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist“, teilt die Stadt mit.

Wie bei Wahlen ist auch bei den Bürgerentscheiden eine Abstimmung per Brief möglich. Wer ein Smartphone besitzt, kann die Briefwahlunterlagen problemlos mittels QR-Code auf dem Benachrichtigungsbrief bestellen. Der Antrag kann auch per Post an das Wahlamt geschickt oder direkt in den Briefkasten des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Außerdem können die Abstimmungsunterlagen für die Briefwahl unter www.ingolstadt.de/briefwahl online beantragt werden.

Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus im zweiten Stock. Dort kann man bereits seine Stimmen abgeben, und theoretisch auch die Briefwahlunterlagen persönlich beantragen. Davon bittet das Wahlamt allerdings „aus Gründen des Infektionsschutzes nach Möglichkeit abzusehen! Auch zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.“ Das Wahlamt ist montags bis freitags von 8 bis 12.30 Uhr, Montag und Dienstag außerdem von 13.30 bis 16 Uhr
und Donnerstag und Freitag auch von 13.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Die ausgefüllten Briefwahl-Stimmzettel können kostenlos an das Rathaus geschickt oder in den Briefkasten des Neuen Rathauses geworfen werden. Die Stadt weist darauf hin, dass der rote Abstimmungsbrief am Tag der Abstimmung (24. Juli) nicht in den Allgemeinen Abstimmungsbezirken abgegeben werden kann. „Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Abstimmungsbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus tun!“ Auf welchem Weg auch immer, müssen die Abstimmungsbriefe am 24. Juli um 18 Uhr im Wahlamt angekommen sein. „Da die Abstimmungsbriefe den zuständigen Abstimmungsvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefabstimmungsunterlagen sehr dankbar“, schreibt die Stadt. Briefabstimmungsunterlagen können bis Freitag, 22. Juli, um 15 Uhr beantragt werden. Im Wahlamt freut man sich aber über jeden Antrag, der früher gestellt wird. „Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Freitag vor der Abstimmung noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefabstimmung entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.“ Für Rückfragen ist das Wahlamt unter der Telefonnummer (0841) 3051266 erreichbar.

Wie berichtet, haben die Gegner der Kammerspiele Klage beim Verwaltungsgericht München eingelegt. Das Bürgerbegehren gegen das neue Kleine Haus soll für zulässig erklärt und das Ratsbegehren gestoppt werden. Noch hat das Gericht nicht über den Eilantrag entschieden. Nach dem Beschluss des Stadtrates, den Bürgerentscheid über die Kammerspiele gleichzeitig mit dem zur Schule am Augraben anzusetzen, musste die Stadt das Wahlverfahren rechtzeitig eröffnen. Grund sind einzuhaltende Fristen wie die Feststellung des Wählerverzeichnis und die Vorlaufzeit zum Abstimmungstag. Ob und wann das Verwaltungsgericht München entscheidet, ist unklar. Deswegen sind auch die Konsequenzen, die aus einem möglichen Urteil folgen, nicht abzusehen. Bis dahin läuft das Verfahren zu den Bürgerentscheiden weiter wie vorgeschrieben, teilt die Stadt auf Nachfrage mit.

Wann ist ein Bürgerentscheid erfolgreich?

Jeder Stimmberechtigte darf am 24. Juli – oder vorher per Briefwahl – insgesamt vier Kreuze auf den beiden Abstimmungszetteln machen: Eines bei der Abstimmung zum geplanten Bau der Kammerspiele und drei bei der Frage des Schulbaus am Augraben. Die Auszählung der Ergebnisse verläuft anders als bei Wahlen:

Das Quorum

Die Bayerische Gemeindeordnung legt in §18a (12) fest, wann ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren oder Bürgerbegehren) erfolgreich ist. Dabei gilt ein so genanntes Erfolgsquorum. Das besagt, dass sich mindestens 10 Prozent der Abstimmungsberechtigten für eine Antwort entschieden haben müssen. Das entspricht in Ingolstadt aktuell 10041 Stimmen. Das Quorum ist also keine Mindestwahlbeteiligung, wie man meinen könnte. Die Stadt macht das Verfahren auf DK-Anfrage an einem Rechenbeispiel deutlich: „Das Quorum ist erreicht, wenn, z.B. im Fall der Kammerspiele, mindestens 10 Prozent für eine der beiden Antworten (,Ja’ oder ,Nein’) abgestimmt haben. Falls 6000 mit ,Ja’ und 6000 mit ,Nein’ abstimmen, ist das Quorum nicht erreicht.“ In diesem Fall würde der geltende Stadtratsbeschluss zum Bau der Kammerspiele vollzogen, da der Bürgerentscheid nicht erfolgreich war, obwohl sich mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten beteiligt haben.

„Beim Bürgerentscheid ,Augraben’ gilt das Quorum analog, jeweils für Ratsbegehren und Bürgerbegehren gesondert betrachtet“, teilt die Stadt mit. Wie mehrfach berichtet, stehen auf dem Zettel zur Abstimmung des Schulbaus zwei Fragen: Einmal die vom Bürgerbegehren formulierte, daneben die des Ratsbegehrens.

Die Stichwahl

Sollten bei der Abstimmung zur Schule sowohl die Frage des Ratsbegehrens als auch die des Bürgerbegehrens erfolgreich sein – also mindestens 10041 Stimmen auf eine der jeweils zwei Antwortoptionen fallen – ist denkbar, dass sich die Entscheidungen inhaltlich ausschließen. Etwa, wenn sich jeweils mehr als zehn Prozent der Stimmberechtigten für und gegen den Bau aussprechen. In diesem Fall entscheidet NICHT, welche Option mehr Zustimmung erfahren hat. Das Ergebnis heißt nur, dass beide Entscheide erfolgreich waren. Ob einer beispielsweise 30 Prozent Zustimmung hat und der andere nur 12, ist unerheblich.

Im beschriebenen Fall, dass beide Bürgerentscheide erfolgreich sind, sich die Ergebnisse aber ausschließen, ist das Ergebnis der Stichwahl maßgeblich. Hier entscheidet dann die einfache Mehrheit.

DK