Rahmenplan
Bürgerdiskussion zum zweiten Grünring in Ingolstadt

19.04.2024 | Stand 19.04.2024, 18:39 Uhr

Der zweite Grünring ist Thema einer Bürgerdiskussion am Dienstag. Foto: Schalles

Der Zweite Grünring ist ein elementarer Baustein des stadträumlichen Leitbildes Ingolstadts und bereits seit 1996 im Flächennutzungsplan integriert.



Neben der Kompensation der seit 1996 überbauten Flächen hat die Stadt ein Nutzungs- und Maßnahmenkonzept im Entwurf des Rahmenplans festgeschrieben. Die vorläufigen Ergebnisse des Entwurfs des Rahmenplans mitsamt der geplanten Erweiterung des Zweiten Grünrings sollen am Montag, 22. April, präsentiert werden. Die Informationsveranstaltung findet in der Elfgrad Eventlocation, Stauffenbergstraße 2a, von 17.30 bis ca. 20 Uhr statt. Der Eintritt ist frei. Um Anmeldung via ingolstadt-macht-mit.de/gruenring wird gebeten. Neben allgemeinen Informationen zum Inhalt und Nutzen des Rahmenplans können sich die Besucher in der anschließenden Ausstellung Karten direkt einbringen. Außerdem findet eine Podiumsdiskussion mit Expertinnen und Experten zu den Schwerpunktthemen Landwirtschaft, Freizeit und Erholung sowie Klima und Umwelt statt. Auch der historische und identitätsstiftende Faktor des Zweiten Grünrings wird thematisiert. Die Moderation leitet Andrea Gebhard, Mitinhaberin des Büros mahl gebhard konzepte und Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.

Harmonisierung der verschiedenen Nutzungsansprüche



Neben der weitestgehend parzellenscharfen Abgrenzung des Zweiten Grünrings sei auch die Harmonisierung der verschiedenen Nutzungsansprüche ein wichtiger Aspekt des Entwurfs des Rahmenplans, so die Stadt. Ziele, die durch den Rahmenplan festgeschrieben werden, umfassen unter anderem den Erhalt landwirtschaftlich genutzter Flächen, die Stärkung der ökologischen Funktionen sowie die qualitative Entwicklung der Naherholungsbereiche.

Nach der Infoveranstaltung soll der Entwurf des Rahmenplans für einen mehrwöchigen Zeitraum ausgelegt werden, damit Stellungnahmen und Anregungen eingebracht werden können. Der überarbeitete Entwurfsstand wird dem Stadtrat anschließend erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.