Ingolstadt
Madonnenbildnis: Gericht rät zum Vergleich

Streit um angebliches Leonardo-Werk beschäftigt weiterhin das OLG München - Kläger taxiert Gemälde auf 450 Millionen

21.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:48 Uhr
Der frühere Galerist Ingo Bubenik und seine Ehefrau Evelin im März 2017 im Foyer des Ingolstädter Landgerichts. −Foto: Eberl / Archiv

Ingolstadt/München (DK/dpa) Im sogenannten Madonnen-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat der zuständige Senat gestern erneut einen Versuch unternommen, zwischen den Parteien einen Vergleich herbeizuführen. Der Zivilstreit findet seit geraumer Zeit einige mediale Beachtung, weil es um das Eigentumsrecht an einem Renaissancegemälde geht, das möglicherweise – aber keineswegs sicher – von Leonardo da Vinci stammt.

Auch der DK hat mehrfach berichtet, weil der jetzige Kläger, ein früherer Münchner Galerist, seinerzeit in Pfaffenhofen wohnte und weil der erstinstanzliche Prozess am Ingolstädter Landgericht stattgefunden hatte. Dort war Ex-Galerist Ingo Bubenik unterlegen; eine Zivilkammer hatte das Eigentumsrecht an dem Madonnenbildnis ("Madonna Immaculata") der Familie des Olympiasiegers Armin Hary (100 Meter, Rom 1960) zugesprochen. Diese hatte das Werk vor etlichen Jahren als Sicherheit für bestehende finanzielle Forderungen an den Galeristen erhalten.

Bubenik ist mit der damaligen Übereignung nicht einverstanden, weil er davon ausgeht, dass ein Gemälde Leonardos an Wert seine damaligen Verbindlichkeiten ganz erheblich übersteigt. Vor dem OLG taxierte sein Anwalt den Wert jetzt auf 450 Millionen Euro, doch dürfte diese Summe für Kunstkenner zweifelhaft sein, weil die Urheberschaft des Werkes eben nicht eindeutig geklärt ist.

Wegen der komplizierten Materie und etlichen Verästelungen des Streits, der sich bereits über viele Jahre hinzieht, ist das OLG offenbar nicht sonderlich erpicht darauf, das Verfahren noch über viele Monate zu ziehen, alle Facetten auszuleuchten und dann ein Urteil zu fällen. Schon zum Auftakt des Berufungsprozesses hatte der Senat den Parteien einen Vergleich nahegelegt. Das Gericht machte am Montag folgenden Vergleichsvorschlag: Der Galerist möge 150000 Euro an die Familie Hary zahlen und sie alsdann mit zehn Prozent am Erlös beteiligen, sobald das Gemälde verkauft wird.

Sollte es nicht zu einer solchen Einigung kommen, soll am 1. April weiterverhandelt werden. "Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum es nicht möglich ist, dieses Bild zu verscherbeln", sagte die Vorsitzende Richterin. "Aber vielleicht ist es ja gut und wie bei Immobilien", so ihre Mutmaßung. "Je länger man sich streitet, desto mehr werden sie wert - zumindest hier in München." Sie appellierte aber trotzdem eindringlich an Hary und den Galeristen, sich zu einigen: "Eine Denksportaufgabe für alle."