Ingolstadt
„Was soll man sich noch Schlimmeres vorstellen?“

Landgericht sieht Überfall des nackten Einbrechers auf Dünzlauerin als versuchte sexuelle Nötigung und verhängt fünf Jahre Haft

28.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:52 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Ingolstadt (DK) Für den brutalen Überfall auf eine 27-Jährige in deren Badewanne im Ingolstädter Stadtteil Dünzlau hat das hiesige Landgericht einen achtfach vorbestraften Spätaussiedler am Mittwoch zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der nackte Einbrecher hatte nach Überzeugung der 5. Strafkammer sexuelle Handlungen von der jungen Frau erzwingen wollen, auf einen Vergewaltigungsversuch konnte sie aber nicht schließen.

Davon war die Staatsanwaltschaft ausgegangen und hatte für den 32-Jährigen achteinhalb Jahre Haft beantragt. Der Angeklagte stritt sexuelle Absichten stets ab, seine Verteidigerin plädierte entsprechend, stellte aber keinen konkreten Antrag für eine Strafhöhe.

Der Überfall des Spätaussiedlers hatte im vergangenen August für viel Aufsehen weit über die Stadt hinaus gesorgt. Besonders weil der Einbrecher sein Opfer im heimischen Badezimmer „mit brachialer Gewalt“ geschlagen und auch gewürgt hatte, als die Frau nackt und arglos in der Wanne lag. „Was soll man sich noch Schlimmeres vorstellen?“, kommentierte der Vorsitzende Richter Thomas Denz das Szenario. Das Opfer, das sich nach massiver Gegenwehr ans Telefon retten konnte und einen Notruf absetze, sei verständlicherweise traumatisiert.

Der Kammervorsitzende drohte dem Angeklagten damit, dass er bei der nächsten Verurteilung wegen eines vergleichbaren Deliktes mit einer Sicherungsverwahrung rechnen müsse, also nie mehr aus dem Gefängnis freikäme. Der Verurteilte saß wegen Einbrüchen und Diebstählen schon mehr als 15 seiner 32 Lebensjahre hinter Gittern. Er war erst eine Woche vor dem Überfall in Dünzlau entlassen worden.

Die Verteidigung kündigte nach dem Urteil gleich an, in Revision gehen zu wollen.