Lenting
Grundflächenzahl wird auf 0,35 erhöht

Gemeinderat Lenting gibt grünes Licht für Vorentwurf zum Bebauungsplan "Ziegelei und Hofmarksherren"

05.11.2020 | Stand 02.12.2020, 10:12 Uhr
Die Grafik zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans "Ziegelei und Hofmarksherren" in Lenting. Den Vorentwurf hat der Gemeinderat jetzt durchgewunken. −Foto: BayernAtlas

Lenting - Im dritten Anlauf konnten die Lentinger Gemeinderäte nun einstimmig den Vorentwurf zum Bebauungsplan "Ziegelei und Hofmarksherren" auf den Weg bringen. Auf CSU-Antrag wurde die Grundflächenzahl (GRZ) außerdem von 0,3 auf 0,35 erhöht.

Auf Antrag von Christian Conradt (CSU) war das Thema im Hauptausschuss vorberaten worden. Dieser gab nun folgende Empfehlungen ab: Die Gärtnerei soll dieselbe GRZ und GFZ (Geschossflächenzahl) wie das restliche Gebiet erhalten, mit Ausnahme der Gewächshäuser. Außerdem sollen die innenliegenden Baugrenzen entfallen. Zudem beantragte die CSU wie bereits in der Juli-Sitzung, eine GRZ von 0,35 festzusetzen. Diesmal fand der Antrag eine Mehrheit.

Volker Schindler vom Ingolstädter Büro Weinzierl hatte noch einmal den erneut geänderten Bebauungsplan vorgestellt.  Das Gebiet wird weiterhin mit Ausnahme des Rathauses als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die im Juli beschlossenen Dachformen bleiben zulässig. Erlaubt ist im Gebiet nun neu eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie auch mit Reihenhäusern. Je Einfamilienhaus sind maximal drei Wohneinheiten, je Doppelhaushälfte zwei Wohneinheiten und je Reihenhaus eine Wohneinheit zulässig. Die GRZ lag beim ursprünglichen Plan bei 0,3, die GFZ bei 0,6. Je Wohneinheit müssen zwei Stellplätze auf dem Grundstück hergestellt werden.

Die Baugrenzen wurden gegenüber dem Entwurf im Juli entsprechend dem bayerischen Baurecht großzügiger ausgelegt: Bis auf drei Meter zur Grundstücksgrenze darf bebaut werden. Christian Conradt begründete anschließend den CSU-Antrag, eine GRZ von 0,35 festzusetzen. Es soll nach seinen Worten eine Möglichkeit geschaffen werden, im Geltungsbereich von Innerortsbebauungsplänen für Wohnzwecke Nachverdichtungspotenziale zu nutzen. Ziel sei es, einen Ausgleich zwischen den Interessen der hier lebenden Bevölkerung, der Grundstückseigentümer und den Zielen einer geordneten Nachverdichtung zu schaffen. Dies könne nach Ansicht der CSU mit der Festsetzung einer GRZ von 0,35 erreicht werden. Die theoretisch mögliche Obergrenze von 0,4 solle jedoch nicht festgesetzt werden.

Volker Schindler zeigte daraufhin Pläne, wie sich die Bebauung mit einer höheren Grundflächenzahl unterscheiden könnte. Grundsätzlich seien dann massivere Gebäude erlaubt. "Richtig oder falsch gibt es hier aber nicht", betonte Schindler. Im Gremium war die Stimmung geteilt: Viele Gemeinderäte befürworteten die GRZ von 0,35. Klaus-Dieter Tuchen (SPD) sagte beispielsweise, im Gebiet seien große Grundstücke vorhanden, die teilbar seien. "Man soll den Menschen, die in Lenting leben, die Chance geben, dort Fuß zu fassen und zu bleiben". Andere Räte wie Karlheinz Amler (FW) befürchteten, eine höhere GRZ könnte Bauträgern in die Hände spielen. Darum wollte Amler lieber die GRZ von 0,3 beibehalten. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan "Ziegelei und Hofmarksherren" wurde schließlich einstimmig abgesegnet. Dem CSU-Antrag für die GRZ von 0,35 wurde mehrheitlich mit 12:4 Stimmen stattgegeben.

Einstimmig beschlossen wurde für 2021 auch die Sanierung der Wasserleitung mit Fahrbahn in der Ortsstraße Berggasse. Da die Maßnahme sowohl zusammen mit dem Abwasserverband als auch mit den Stadtwerken und eventuell mit dem Bayernwerk zusammen durchgeführt werden soll, schlug die Verwaltung vor, ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Die Kosten dafür liegen bei rund 40000 Euro. Bernd Vogl (FW) sprach sich gegen die Beauftragung des Büros aus, das in der Vergangenheit bei einem anderen Auftrag seiner Meinung nach nicht professionell und gut gearbeitet habe. Bürgermeister Christian Tauer (SPD) erwiderte, das Büro werde vom Abwasserverband beauftragt und habe bereits die konkreten Pläne vorliegen. Das Ingenieurbüro wurde mehrheitlich mit 10:6 Stimmen beauftragt.

Der Rathauschef gab außerdem bekannt, dass die für November angesetzte Bürgerversammlung nun auf Freitag, 18. Dezember, verschoben wird. Die ebenfalls im November geplante Schulverbandssitzung wird auf Dienstag, 8. Dezember, verlegt. Sollten im Dezember die Infektionszahlen weiterhin zu hoch sein, müssten die Termine erneut verschoben werden (weiterer Bericht aus der Sitzung folgt).

DK