Ingolstadt
Der große Hammer blieb hängen

Regionaler Planungsausschuss gegen Ausschlussflächen als Instrument zur Steuerung des künftigen Kiesabbaus

17.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:30 Uhr
Kies, hier der Abbau am Zauner Weiher bei Manching, wird überall in der Region benötigt. −Foto: Hauser

Ingolstadt/Lenting (DK) Es wird auch künftig auf Ebene des Regionalen Planungsverbandes keine Ausschlussflächen für den Nasskiesabbau geben: Ein entsprechender Vorstoß in der jüngsten Ausschusssitzung in der Landratsamtsaußenstelle in Lenting fand keine Mehrheit.

Die Region 10 wäre damit die erste in ganz Bayern gewesen. Zuvor hatten Befürworter und Gegner sowie die IHK ihre Positionen dargelegt. Wie Elke Christian von der Industrie- und Handelskammer erklärte, sei es nicht nur unnötig, Flächen zu definieren, wo künftig kein Kiesabbau mehr erlaubt sein soll. Es schränke die Handlungsfreiheit der Kommunen ein und führe nur zu Verzögerungen. Christian erinnerte auch an die vielen großen Bauvorhaben in der Region wie IN-Campus oder Rieter-Gelände in Ingolstadt, wo überall Kies benötigt wird. Daher lehnt die IHK Ausschlussflächen für Kies ab.

Auf politischer Ebene eröffnete Eichstätts Landrat Anton Knapp (CSU) als Vorsitzender des Gremiums die Aussprache. Der Landkreis Eichstätt sei gegen Ausschlussflächen für Nasskies, weil spätere Änderungen dieses Status nur sehr schwer möglich wären.

Ganz anders dagegen sein Kollege Peter von der Grün (FW) aus Neuburg-Schrobenhausen, der sich für eine "nachhaltige Rohstoffsicherung in der Region" aussprach. Ein Ausschluss würde seiner Meinung sogar die kommunale Planungshoheit stärken, weil die Kommunen dann wüssten, woran sie sind. Er mahnte einen "sorgsamen Umgang mit Rohstoffen" an und forderte, vorausschauend zu denken und zu handeln. Außerdem könne man ja in zehn Jahren bei Bedarf die Ausschlussflächen wieder reduzieren.

Für den Landkreis Pfaffenhofen setzte sich Rudi Engelhard (CSU) in Vertretung von Martin Wolf massiv für das Instrument der Ausschlussflächen ein. "Keine Einzelfallentscheidungen mehr", forderte der Altlandrat, da man sonst vor lauter Diskussionen nie zu einem Ende komme. Der Kiesabbau müsse auf Regionsebene geregelt werden, da sonst jede Gemeinde ihren eigenen Kampf führen müsse. Beim Trockenabbau könne man sich dagegen großzügiger zeigen, weil diese Flächen rekultivierbar seien. Beim Nasskiesabbau entstehen dagegen Seen, die im Laufe der Jahre entrophieren und im Sommer zu "grünen Kloaken" mutieren können. Stattdessen forderte Engelhard den gezielten Schutz von wichtigen Naturschutzflächen wie dem Donaumoos vor dem Kiesabbau.

Umgekehrt dürfe man aber auch nicht vergessen, in der Fortschreibung des Regionalplans auch Vorrangflächen zu definieren, da es sonst zu Problemen im Feilenmoos kommen könnte. Der Altlandrat erinnerte an dieses Seen- und Naherholungsgebiet, wo der Landkreis Pfaffenhofen seit Jahrzehnten versucht, den Kiesabbau zu ordnen. Das Areal ist insofern ein Sonderfall, weil hier der weitere Kiesabbau (insgesamt rund 20 Hektar) mit den Firmen "grundstücksscharf" vertraglich geregelt wurde. Außerdem gibt es auf dieser Teilfläche bereits Ausschlussgebiete: Was nicht ausdrücklich als Vorrangfläche ausgewiesen ist, dort darf kein Kies abgebaut werden.

Die Notwendigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge unterstrich auch Ingolstadts Bürgermeister Albert Wittmann (CSU). Die bestehenden Regularien sind für die Stadt ausreichend. Ingolstadt sei daher gegen Ausschlussflächen, weil diese später nur sehr schwer wieder rückgängig zu machen seien - so die bisherigen Erfahrungen aus FFH-Gebieten.

Während Neuburgs OB Bernhard Gmehling (CSU) eine differenzierte Sichtweise einnahm, forderte Baar-Ebenhausens Bürgermeister Ludwig Wayand (CSU) wie einige andere Politiker auch genaue Karten als Entscheidungsgrundlage. Dies ist jedoch nicht möglich, so Sebastian Wagner: Der Planungsverband arbeite mit einem festen Maßstab, womit eine "Parzellenschärfe" nicht möglich sei, so der Regionsbeauftragte der Regierung von Oberbayern. Wie Wagner erklärte, sei das Feilenmoos tatsächlich die einzige Ausschlussfläche für Kies auf regionaler Planungsebene in ganz Bayern. Er warb auch für eine differenzierte Sichtweise, wie etwa zwischen Nass- und Trockenabbau, oder für die Definition von Gebietskulissen.

Eine etwas andere Wortwahl benutzte Landrat Knapp: "Holen wir den großen oder den kleinen Hammer raus oder gar keinen? " Am Ende stimmten nur vier Ausschussmitglieder für die Ausweisung von Ausschlussflächen als künftiges Planungsinstrument, sieben Anwesende waren dagegen. Damit bleibt es bei Vorrang- und Vorbehaltsflächen zur Festlegung des künftigen Kies- und Sandabbaus. Diese Entscheidung könnte allerdings ein Problem nach sich ziehen. Sollte nämlich dieser Beschluss im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans rechtsgültig werden, würde dies auch das Feilenmoos betreffen. Ob dann freilich die bislang rechtlich abgesicherten Ausschlussflächen dort weiterhin juristisch Bestand haben, scheint unter Umständen fraglich.
 

Bernhard Pehl