Ingolstadt
Der Bürgermeister muss zahlen

Sepp Mißlbeck nimmt Berufung zurück und ist nun rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt

19.11.2019 | Stand 23.09.2023, 9:32 Uhr
Letztlich darf doch noch gelächelt werden: Bürgermeister Sepp Mißlbeck am Dienstagmorgen zwischen seinen Verteidigern Rainer Spatscheck und Lea Wimmer (beide München) auf der Anklagebank im Landgericht. Der UDI-Politiker ist nunmehr rechtskräftig wegen Steuerhinterziehung verurteilt, kommt aber mit einer Geldstrafe davon. −Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Ingolstadts 3.Bürgermeister Sepp Mißl beck ist rechtkräftig wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Durch Rücknahme der Berufungsanträge sowohl durch den 75-jährigen UDI-Politiker als auch durch die Staatsanwaltschaft München II hat ein entsprechendes Urteil des Ingolstädter Amtsgerichts vom März dieses Jahres (DK berichtete) nunmehr Bestandskraft erreicht.

Eine am Dienstag vor dem Landgericht begonnene Berufungsverhandlung, die wegen geplanter umfangreicher Zeugenvernehmungen auf drei Verhandlungstage angesetzt war, konnte bereits nach zwei Stunden geschlossen werden.

Die verhängte Geldstrafe setzt sich aus 90 Tagessätzen zu je 200 Euro zusammen. Sie liegt genau unterhalb der Grenze zur Eintragungspflicht ins Bundeszentralregister (91 Tagessätze). Mißlbeck ist damit auch weiterhin nicht vorbestraft. Er kann auch seine politischen Ambitionen weiterverfolgen, weil eine solche Geldstrafe nicht das passive Wahlrecht einschränkt. Der frühere FW-Politiker kann somit weiterhin für den Stadtrat kandidieren.

Das nunmehr rechtkräftige Urteil hat auch in keiner Weise mit Mißlbecks politischer Arbeit zu tun. Es bezieht sich auf eine jetzt eindeutig festgestellte Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit einer großen Versicherungssumme, die ihm 2009 zwar nicht auf ein eigenes Konto ausgezahlt worden war, die ihm nach Auffassung von Finanzbehörden und Amtsgericht aber persönlich zustand und die von ihm zu versteuern gewesen wäre.

Tatsächlich waren die rund 540000 Euro, die aus einer Pensionsabsicherungsversicherung stammten, die einst von Mißlbecks früherem Unternehmen MT Technologies für ihn als Seniorchef abgeschlossen worden war, teils zur Tilgung seinerzeit bestehender Bankkredite verwendet worden und teils an das Unternehmen zurückgeflossen. Das Finanzamt hatte nach einer Betriebsprüfung im Jahr 2014 eine nicht erfolgte Steuerzahlung in Höhe von knapp 170000 Euro erkannt. Mißlbeck hatte die einschließlich aufgelaufener Zinsen auf rund 200000 Euro angewachsene Steuerschuld dann schnell beglichen. Um ein Strafverfahren war er aber nicht herumgekommen.

Ursprünglich hatte der Bürgermeister sowohl vor dem Amtsgericht als auch jetzt vor dem Landgericht einen Freispruch erreichen wollen. Sein Rechtsbeistand argumentierte auch jetzt wieder mit Hinweisen auf komplizierte Vertragsvereinbarungen, durch die Mißlbeck sich in diesem Fall nicht steuerpflichtig gesehen habe, und sogar auf eine Verjährung möglicher Straftatbestände. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten allerdings nach bisheriger Aktenlage sehr wohl eine persönliche Verantwortung des Bürgermeisters und wegen der hohen Summe auch einen besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung gesehen, der womöglich sogar mit einer Haftstrafe zur Bewährung zu ahnden gewesen wäre.

Das alles ist aber mit der Zurücknahme der Berufungen vom Tisch, durch die die 3.Strafkammer unter Vorsitz von Konrad Riedel nunmehr gar keine andere Möglichkeit mehr hatte, als das Verfahren zu beenden. Mit der Rechtsgültigkeit des erstinstanzlichen Urteils wird allen Beteiligten eine komplizierte und wahrscheinlich langwierige Beweisaufnahme erspart. Außerdem werden zwei kleinere Strafverfahren gegen den Bürgermeister, die wegen einer angeblichen weiteren (sehr niedrigen) Steuerhinterziehung und eines Verkehrsdeliktes eingeleitet worden sind, angesichts der nunmehr erfolgten Verurteilung mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt.

Bernd Heimerl