Ingolstadt
Madonnen-Streit scheint endlich beigelegt

Ex-Pfaffenhofener und Familie von Olympiasieger Armin Hary einigen sich vor dem Münchner Oberlandesgericht

12.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:45 Uhr
Umstrittenes Werk: Die "Madonna Immaculata". −Foto: Archiv

Ingolstadt/München (hl) Ein Kunstwerk als Streitobjekt: Viele Jahre lang haben sich der vormals in Pfaffenhofen wohnhafte frühere Münchner Galerist Ingo Bubenik und die Familie des Olympiasiegers Armin Hary (100 Meter, Rom 1960) über Anwälte und letztlich auch vor Gericht ums Eigentumsrecht an einem möglicherweise von Leonardo da Vinci stammenden Renaissance-Gemälde gezankt - auch vor dem Ingolstädter Landgericht, weshalb der DK verschiedentlich über den kuriosen Fall berichtet hat.

 


Jetzt allerdings ist offenbar endlich Frieden eingekehrt: Wie eine Sprecherin des Münchner Oberlandesgerichts (OLG) dem DK auf Anfrage bestätigte, haben sich die Parteien inzwischen vor einem dortigen Zivilsenat verglichen. Über die Einzelheiten der Vereinbarung, so heißt es, sei allerdings Stillschweigen vereinbart worden.

Eine Zivilkammer des Ingolstädter Landgerichts hatte im Sommer 2017 in erster Instanz der Tochter von Armin Hary das Eigentumsrecht an dem Gemälde zugesprochen, das den Titel "Madonna Immaculata" (unbefleckte Madonna) trägt. Ex-Galerist Bubenik hatte das seinerzeit noch übermalte Bild 1981 für eine vergleichsweise überschaubare Summe erworben und später restaurieren lassen. Er zeigte sich seither überzeugt, auf ein bislang unbekanntes Werk da Vincis gestoßen zu sein und ließ sich das auch durch eine Expertise bestätigen. Allerdings stand dieser Gutachter mit seinem Urteil in der Fachwelt ziemlich alleine da - andere Kunstkenner halten das Madonnenbildnis eher für die Arbeit eines Schülers von Leonardo. Selbst dann wäre es wohl bedeutend, allerdings bei weitem nicht eine dreistellige Millionensumme wert, wie Ex-Galerist Bubenik stets gehofft hat.

Der frühere Pfaffenhofener hatte über das Gemälde jedoch nicht mehr verfügen können, weil er es als Sicherheit an die Familie Hary abgetreten hatte, die noch Forderungen aus einem viele Jahre zurückliegenden Geschäft mit Kunstwerken an den Galeristen hatte. Die offene Summe hatte allerdings in keinem Verhältnis zu einem möglichen Millionenerlös für das Madonnengemälde gestanden, weshalb Bubenik als Kläger ein Berufungsverfahren vor dem OLG angestrengt hatte.

Hier hatte die Vorsitzende Richterin den Parteien dringend geraten, sich zu vergleichen. Diesem Appell scheint nun Genüge getan worden zu sein - ohne dass die Herkunft des Gemäldes damit geklärt worden wäre.