Roth
Zuschuss beantragen

14.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:37 Uhr

Roth (HK) Noch bis 29. November können die Mitgliedsgruppierungen im Kreisjugendring (KJR) und die Schützenvereine im Landkreis Roth einen Antrag für den Jahreszuschuss für örtliche Kinder- und Jugendgruppen stellen.

Der Antrag kann von der KJR-Homepage www. kjr-roth. de geladen werden. Antragsberechtigt sind außer den Jugendgruppen auch die Schülermitverantwortung (SMV) der weiterführenden Schulen im Landkreis Roth, ebenso die offenen Jugendeinrichtungen in verbandlicher Trägerschaft. Bei diesen genügt ein formloser Antrag, da es sich um einen Pauschalzuschuss handelt. Gemäß den Richtlinien steht jeder Gruppe ein Sockelbetrag von 45 Euro zu, der Rest wird nach der gemeldeten Mitgliedszahl berechnet.

Es ist darauf zu achten, dass bei konfessionellen Verbänden oder größeren Vereinen der Sockelbetrag nur ein Mal pro örtlicher Gruppe gewährt wird, das heißt, dass Untergruppen gegebenenfalls zusammengefasst werden müssen. So zählen die Sparten eines Sportvereins oder die verschiedenen Gruppen einer Pfarrei als eine Gruppe.

Außerdem weist der KJR darauf hin, dass für Mitgliedsgruppen die Möglichkeit besteht, für heuer durchgeführte Freizeiten und Kleinrenovierungen der Jugendräume noch Zuschussanträge zu stellen. Auch diese Antragsformulare sind auf der KJR-Internetseite zum Download verfügbar. Diese Anträge sollten bis Anfang Dezember gestellt werden .