Allersberg
Schlägerei am Faschingssonntag bleibt im Unklaren

1500 Euro Geldauflage gegen 42-jährigen Hilpoltsteiner - Drei Zeugen können nach Auseinandersetzung in Allersberg nicht helfen

19.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:25 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Hilpoltstein/Allersberg (rsc) "Wenn man die Promille hier zusammenzählt, kommt man fast auf Prozente." Mit diesen Worten beantragte Verteidiger Wolfgang Meier vor dem Amtsgericht Schwabach eine Einstellung des Verfahrens gegen seinen Mandanten. Richter Michael Schlögl war offenbar im Zwiespalt. Er überlegte lang, ließ den Blick zur Staatsanwältin wandern und blähte die Backen. "Ich weiß, es ist grenzwertig, aber es wäre nicht die erste Wirtshausschlägerei, die so behandelt wird", schob Meier nach. Wegen Körperverletzung angeklagt war ein 42-jähriger Hilpoltsteiner, der mit 1500 Euro Geldauflage davongekommen ist.

Johannes Trinkl (Namen geändert) soll am späten Abend des Faschingssonntags einen Allersberger vor einem Gasthaus in Allersberg mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Wegen unklarer und zum Teil sogar widersprüchlicher Zeugenaussagen hat Richter Schlögl das Verfahren gegen den Mann in der Tat vorläufig eingestellt. Nun muss er bis Ende April 2019 750 Euro an sein Opfer und 750 Euro an die Rother Tafel leisten. Dann ist die Angelegenheit für ihn erledigt.

Der Angeklagte selbst räumte den Schlag ein. Er soll aus Nothilfe erfolgt sein. Trinkl wollte seinem Sohn zu Hilfe geeilt sein, der vor dem Lokal angeblich in eine Rangelei mit dem Opfer geraten war. Lothar Schweiger (Namen ebenfalls geändert) habe seinen Nachwuchs bereits im Lokal belästigt und ihn selbst als "Hurensohn" beleidigt, so Trinkl. Unklar blieb, wie und warum es dann vor dem Gasthaus weitergegangen sein soll. Schweiger selbst erklärte, Trinkl habe ihn "gestiefelt", also auf ihn eingetreten, was durchaus mit seinen Verletzungen in Einklang zu bringen gewesen wäre. Wegen einer Platzwunde an der Oberlippe sowie Prellungen und Hämatomen im Gesicht war er einen Tag im Krankenhaus behandelt worden. Drei Zeugen konnten den Sachverhalt indes nicht aufklären.

Von ihnen wollte jeder etwas anderes beobachtet haben. Eine junge Frau hatte gar nichts von der Schlägerei unter freiem Himmel mitbekommen, schilderte aber eine körperliche Auseinandersetzung im Lokal. "Einer lag am Boden, der andere auf ihm drauf." Identifizieren konnte sie das Duo nicht. Ein zweiter wollte im Freien drei Männer gesehen haben, die auf einen am Boden liegenden Mann eintraten. Sie erkannte aber weder das Opfer noch den Angeklagten. "Ich war stark alkoholisiert", erklärte sie. Ein junger Mann hatte einen Faustschlag gesehen, konnte aber ebenfalls nicht sagen, wer zugeschlagen hat. Von einer Rangelei zuvor hatte er nichts bemerkt.

Verteidiger Wolfgang Meier sah sich aufgrund der Unklarheiten durch die Zeugenaussagen nach der Beweisaufnahme veranlasst, die Einstellung anzuregen. Dazu hob er die Kooperationsbereitschaft seines Mandanten hervor. "Er hat hier den Schlag zugegeben, er hätte auch schweigen können", so Meier. Den Richter überzeugte das zunächst wohl nicht. Erst nach einer langen Denkpause einschließlich eines Zustimmungs-Signal der Staatsanwältin ging Schlögl auf den Vorschlag ein.