Roth
Keine Chance für Kellner

11.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:29 Uhr

Roth/Hilpoltstein (HK) Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben - danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für tausende Beschäftigte im Kreis Roth soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein.

Tatsächlich dürften jedoch 22300 Arbeitnehmer im Landkreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren - weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. "Das sind 50 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht", kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Nürnberg-Fürth.

Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. Im Gastgewerbe wären laut Statistik im Kreis Roth sogar 90 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen.

Auf die Untergrenze von 45 Beschäftigten hatte sich die Große Koalition verständigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch bis zum 19. Oktober den Bundestag passieren. "In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur", sagt NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser. Sie ruft die Bundestagsabgeordneten der Region dazu auf, sich in Berlin für Änderungen am Gesetz stark zu machen. "Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen", fordert Schleser. Einen Anspruch auf eine Vollzeitstelle habe nach den Plänen der GroKo nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme, besonders bei Frauen. So liegt die Teilzeitquote hier laut Statistik bei 38 Prozent. In Hotels, Pensionen und Restaurants ist er mit 72 Prozent besonders hoch.