Roth
Fahrtkosten erstatten lassen

14.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:14 Uhr

Roth/Hilpoltstein (HK) Wer Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung für den Schulweg hat, kann bereits jetzt den Antrag für das Schuljahr 2017/2018 einreichen.

Empfohlen wird dies besonders für Schüler der aktuellen Abschlussklassen.

Das Landratsamt Roth erstattet Schülern aus dem Landkreis Roth ab der Jahrgangsstufe 11 für den Besuch der nächstgelegenen Gymnasien, Wirtschafts-, Berufsfach-, Berufsaufbau-, Berufsober- und Fachoberschulen sowie der Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Kosten der Beförderung - allerdings nur dann, wenn sie die sogenannte Familienbelastungsgrenze von 440 Euro im Schuljahr 2017/2018 überstiegen haben. Wenn eine Familie im August 2017 für mindestens drei Kinder Kindergeld erhalten hat, muss diese den Eigenanteil nicht tragen. Dasselbe gilt, wenn Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII bezogen wurden. Ein Antrag ist für die Erstattung zwingend notwendig. Dieser muss von der Schule bestätigt werden und mit allen Originalfahrscheinen und den erforderlichen Nachweisen bis spätestens 31. Oktober beim Landratsamt Roth, Weinbergweg 1, 91154 Roth eingegangen sein.

Die Antragsvordrucke sind im Internet unter www. landratsamt-roth. de in der Rubrik Formularcenter und dem Themenbereich Schule & Bildung zu finden. Weitere Informationen zur Erstattung gibt es unter Telefon (09171) 81-1333 oder (09171) 81-1319 sowie per E-Mail an: fahrtkostenerstattung@landratsamt-roth. de.