Roth
Nach Brandstiftung im Rother AWO-Heim: 48-Jähriger landet in Psychiatrie

14.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:15 Uhr
Am 11. April kurz vor Mitternacht brach in einem Zimmer des AWO-Pflege- und Wohnheims in Roth ein Brand aus. Das Zimmer brannte komplett aus, die Feuerwehr konnte aber ein Übergreifen der Flammen auf andere Zimmer verhindern. Aufgrund der starken Rauchentwicklung mussten viele Bewohner vorübergehend evakuiert werden. Glücklicherweise wurde bei dem Brand niemand verletzt. −Foto: HK-Archiv

Roth (HK) Weil ein 48-Jähriger im Alkoholrausch ein Feuer im Rother AWO-Heim gelegt und einen Mitbewohner krankenhausreif geschlagen hat, wird er nun dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige eine extreme Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Von den Vorwürfen der Brandstiftung und der gefährlichen Körperverletzung wurde der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit aber freigesprochen.

"Mein Mandant ist mit dem Urteil zufrieden. Er hat die Taten gestanden und selbst eingesehen, dass er vom Alkohol ferngehalten werden muss", sagte Rechtsanwalt Manfred Hylla zum Prozessausgang.

Im Vollrausch hatte der 48-Jährige im April das Bett seines Zimmerkollegen im Betreuungszentrum der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Roth angezündet. Der Zimmerkollege lag zu dieser Zeit glücklicherweise nicht in seinem Bett. Die Feuerwehr war schnell zur Stelle und konnte Schlimmeres verhindern. Rund 40 Bewohner des AWO-Heims mussten allerdings evakuiert werden. Insgesamt rund 200 Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen lebten zur Tatzeit im AWO-Betreuungszentrum in Roth.

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth wurden auch Videos des Feuerwehreinsatzes gezeigt. "Gott sei Dank haben die Mitarbeiter des AWO-Heims besonnen und die Feuerwehr blitzschnell reagiert. Sonst hätte wirklich Schlimmeres passieren können", so Rechtsanwalt Hylla.

Der Angeklagte war schon früher wegen Brandstiftung verurteilt worden. Im AWO-Betreuungszentrum in Roth hatte er sich zunächst pudelwohl gefühlt. Dummerweise sei sein Mandant aber wieder dem Alkohol verfallen, so Hylla. Selten trank der Angeklagte weniger als zehn Flaschen Bier pro Tag.

In diesem Zustand war der Angeklagte schon vor der Brandstiftung mehrmals mit einem Mitbewohner im AWO-Heim heftig aneinandergeraten. Gleich zweimal soll er einen behinderten Mitbewohner krankenhausreif geschlagen haben. Als Begründung gab der Angeklagte für beide Taten eine banale Erklärung zu Protokoll: "Er hat immer doofe Sprüche abgelassen."

Laut Staatsanwältin Kristina Herzig stellt der Mann aufgrund seiner begangenen Taten eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Infolge seiner Minderbegabung, seiner Persönlichkeitsstörung und seiner schweren Alkoholsucht seien vom Angeschuldigten auch in Zukunft weitere Brandstiftungs- oder Gewaltdelikte zu erwarten. Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sei daher erforderlich. Das Landgericht folgte am Ende dieser Einschätzung der Staatsanwältin.

An schnelle Genesungserfolge glaubte auch der psychiatrische Gutachter vor Gericht nicht. Stattdessen werde der Mann wohl für lange Zeit untergebracht werden müssen. Im "normalen Zustand" sei der Angeklagte "ganz harmlos", versichert Verteidiger Manfred Hylla. Nur im fatalen Zusammenspiel mit Alkohol würden die Synapsen im Hirn des 48-Jährigen verrückt spielen. "Dann wird er aggressiv und greift zum Feuerzeug."