Hilpoltstein
Corona-Ampel springt auf Rot

Inzidenzwert steigt im Landkreis Roth auf 67,06 - Bauernhofkindergarten Offenbau in Quarantäne

27.10.2020 | Stand 23.09.2023, 15:02 Uhr
  −Foto: Oliver Berg

Hilpoltstein - Erwartet hat man sie schon lange, jetzt ist die schlechte Nachricht da: Die Sieben-Tage-Inzidenz der Covid-19-Erkrankungen ist im Landkreis Roth am Dienstag über die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner innerhalb einer Woche gestiegen. Sie liegt jetzt laut Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit (LGL) bei 67,06, nachdem sie am Montag noch bei 36,29 gestanden hatte.

Corona hat jetzt auch - nach dem Kindergarten in Eysölden, bei dem der Betrieb inzwischen wieder normal läuft - eine weitere Kindertagesstätte in der Marktgemeinde Thalmässing erreicht: Der Bauernhof-Kindergarten in Offenbau musste schließen, nachdem am Wochenende ein Kind positiv getestet worden war. Aus diesem Grund sind derzeit die Erzieherinnen und alle Kinder der Einrichtung bis zum 6. November in Quarantäne. "Alle Erzieherinnen und Kinder werden auf das Virus getestet" , informiert Andrea Raithel.

Das Gesundheitsamt schaue sich Schulen und Kindergärten immer ganz genau an und entscheide von Fall zu Fall, welche Konsequenzen ein Corona-Fall für die Einrichtung habe. "Es soll schließlich niemand umsonst in Quarantäne."

Außer dem Bauernhof-Kindergarten gibt es laut Andrea Raithel derzeit keine weitere Einrichtung im Landkreis, deren Kinder oder Betreuer in Quarantäne sind.In der Grund- und Mittelschule Rednitzhembach, bei der es einen Verdachtsfall gegeben hat, gab es keinen positiven Test.

"Überraschend ist dieser große Sprung nicht, wenn man die Landkreise um uns herum anschaut", sagt Andrea Raithel, die Pressesprecherin des Landratsamts Roth. Man könne auch keinen Hotspot ausmachen, die Zuwächse verteilen sich auf alle Gemeinden. Aktuell Infizierte werden aus Abenberg 2 (gesamt seit März 15), aus Allersberg 10 (29), aus Büchenbach 4 (15), aus Georgensgmünd 3 (12), aus Greding 2 (34), aus Heideck 1 (27), aus Hilpoltstein 9 (59), aus Kammerstein 2 (6), aus Rednitzhembach 11 (48), aus Rohr 2 (5), aus Roth 21 (113), aus Röttenbach 6 (16), aus Schwanstetten 13 (47), aus Spalt 5 (28), aus Thalmässing 6 (29) und aus Wendelstein 7 (44) gemeldet.

Mit dem Überspringen der 50er-Marke ist die Corona-Ampel aus Roth umgesprungen und es gelten seit Mitternacht im Landkreis Roth strengere Sicherheits- und Hygieneregeln. Grundlage dafür ist die neue bayernweite Infektionsverordnung. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

? Private Feiern und Kontakte sind auf zwei Haushalte oder maximal fünf Personen begrenzt. Das gilt auch für Familienfeiern wie Geburtstage oder Hochzeiten unabhängig vom Ort der Veranstaltung - egal ob die Feier in privaten Räumen oder Gastronomiebetrieben stattfindet.

? Gaststätten dürfen nach 22 Uhr keine Speisen oder Getränke zum Vor-Ort-Verzehr mehr verkaufen. Für Tankstellen und Lieferdienste gilt ab dieser Uhrzeit ein Verkaufsverbot für Alkohol.

? In allen öffentlichen Gebäuden wie Behörden oder Bahnhöfen sowie auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen von Freizeiteinrichtungen und in Fahrstühlen gilt Maskenpflicht. Eine Pflicht zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen, Teilnehmer an Kursen der Erwachsenbildung, Besucher von Museen, Ausstellungen, Lesungen, Kinos oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen.

? Die Grundschulen sollen von der allgemeinen Maskenpflicht in den Klassenzimmern befreit werden. Das beantragt der Landkreis Roth über die Regierung von Mittelfranken beim Gesundheitsministerium. Landrat Herbert Eckstein hofft, dass diese Genehmigung in den verbleibenden Schultagen bis zu den Herbstferien eingeht, die Entscheidung trifft aber das Ministerium.

? Schüler in weiterführenden Schulen ab der 5. Jahrgangsstufe müssen weiterhin auch während des Unterrichts am Sitzplatz einen Mund-Nase-Schutz tragen.

? Für Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte, Häuser für Kinder, Netz für Kinder und die Großtagespflegestellen im Landkreis Roth gelten noch immer die Regelungen der "Gelben Stufe". Das bedeutet: Alle Kinder können weiterhin die Einrichtungen besuchen. Die gesonderten Regelungen für Grundschulen und Kindergärten/KiTas werden regelmäßig überprüft. Sollte das Infektionsgeschehen andere Maßnahmen notwendig machen, wird das Landratsamt entsprechend reagieren.

Die aktuellen Maßnahmen gelten vorerst bis einschließlich Dienstag, 3. November. Dann werden laut Landratsamt die Infektionszahlen neu bewertet und die Maßnahmen - falls nötig - angepasst.

HK

Andrea Karch