Unkenntnis oder falsche Information

26.05.2011 | Stand 03.12.2020, 2:47 Uhr

Zum Leserbrief von Richard Diener "Zum Himmel schreiender Missstand" (EK vom 25. Mai 2011):

Es gibt in Eichstätt keine Sonderregelung. Die Eichstätter Zuständigkeitsregelung in Bauangelegenheiten entspricht sowohl den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung als auch der Handhabung in den anderen Großen Kreisstädten beziehungsweise Landratsämtern in Bayern. Betrachtet man die Zuständigkeitsregelung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Eichstätt, so ergibt sich, dass hier federführend nicht der Kreisbaumeister über die Baugenehmigungen entscheidet, sondern der zuständige höhere Verwaltungsbeamte beziehungsweise seine Mitarbeiter.

Die Baugenehmigung ist eine Rechtsentscheidung. Es liegt also nahe und ist auch vom Gesetzgeber so gewollt, die abschließende Entscheidung darüber der jeweiligen Rechtsabteilung zu überlassen. Selbstverständlich werden die gestalterischen und technischen Vorgaben des Stadtbauamtes als zuständige Stelle für die technischen Fragen und den fachlichen Denkmalschutz und als zuständige Stelle für Planungsfragen entsprechend in den Genehmigungsbescheid aufgenommen.

Wo liegt also das Problem? Es entspricht dem Willen des Gesetzgebers – und dies ist auch der einschlägigen Kommentierung der gesetzlichen Bestimmungen zu entnehmen –, dass die Bauverwaltung und nicht die technische Abteilung die Federführung bei der Erteilung von Baugenehmigungen hat. Unabhängig davon läuft jede Baugenehmigung, die von der Stadt Eichstätt erteilt wird, zur Mitzeichnung über den Tisch des Stadtbaumeisters. Es gibt eine fachliche, das heißt eine stadtplanerische beziehungsweise bautechnische Kompetenz und eine verwaltungsmäßige Kompetenz.

Auf welcher Grundlage die Behauptung aufgestellt wird, dass Herr Janner tatenlos zusehe und akzeptiere, dass Baugenehmigungen bis zu einer halben Million Euro nicht über seinen Schreibtisch laufen beziehungsweise laufen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Es stimmt schlicht und ergreifend nicht. Alle seit Beginn der Tätigkeit des derzeitigen Stadtbaumeisters erteilten Baugenehmigungen (von einer einzelnen Garage bis zum Millionenprojekt) liefen über seinen Tisch. Dies war auch bei seinen Vorgängern so.

Die Aussage, dass in anderen Städten es natürlich unabdingbar sei, dass für Baugenehmigungen jeglicher Art ausschließlich das jeweilige Städtische Bauamt mit seinem Leiter zuständig ist, erfordert in diesem Zusammenhang die Nennung der Namen dieser Städte, in denen dies entgegen den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung der Fall sein soll. Der Stadt Eichstätt sind derartige Städte nicht bekannt. Im Gegenteil, in der Großen Kreisstadt Dillingen an der Donau zum Beispiel ist der zuständige höhere Verwaltungsbeamte sogar unmittelbarer Vorgesetzter des dortigen Stadtbaumeisters.

Auch im Bereich des Landratsamtes Eichstätt ist, wie bereits erwähnt, nach dem Geschäftsverteilungsplan der dortige Leiter der Baurechtsabteilung Vorgesetzter des Kreisbaumeisters.

Es kann nur Unkenntnis oder eine falsche Information sein, die eine derartige Aussage hervorgerufen hat. Beides wäre schlimm. Es besteht gerne die Bereitschaft, über weitere Details beziehungsweise über die gesetzlichen Vorgaben aufzuklären. Im übrigen wird jede Baugenehmigung nicht von einer einzelnen Abteilung, sondern von der Stadt Eichstätt erteilt. Die derzeitigen Zuständigkeiten gab es ohne irgendwelche Schwierigkeiten bereits zu Zeiten der Stadtbaumeister Franz Göpfert, Jakob Semler, Karl Frey, Andreas Mühlbauer und Albert Dischinger.

Arnulf Neumeyer

Oberbürgermeister