Eichstätt
Erstattung von Schulwegkosten beantragen

16.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:04 Uhr
Anträge zur Erstattung der Schulwegkosten sind bis 31. Oktober einzureichen. −Foto: Foto: Steimle/Archiv

Eichstätt (EK) Mit Blick auf das zu Ende gehende Schuljahr weist das Landratsamt Eichstätt darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe 11, an Fach- und Berufsoberschulen sowie Berufsschulen im Teilzeitunterricht die Erstattung der ihnen im Schuljahr 2017/2018 entstandenen Fahrtkosten beantragen können.

Erstattungsleistungen können vom Landratsamt grundsätzlich nur dann gewährt werden, wenn die Fahrtkosten eine Familienbelastungsgrenze von 440 Euro übersteigen. Bei Familien, die im Schuljahr 2017/2018 für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz haben oder die Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben, oder bei Schülerinnen und Schülern, die wegen einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind, wird dieser Eigenanteil nicht angerechnet. Die anrechenbaren Fahrtkosten (kostengünstigste Fahrkartenkäufe) werden dann voll erstattet.
Die entsprechenden Erstattungsanträge für das Schuljahr 2017/2018 müssen spätestens bis zum 31. Oktober beim Landratsamt Eichstätt eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr. Der Antrag ist im Internet unter www. landkreis-eichstaett. de, Rubrik "Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel" abrufbar.
Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Eichstätt ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben und im kommenden Schuljahr 2018/2019 eine der vorgenannten Schulen besuchen, sollen beachten, dass sie beim Erwerb der Fahrscheine nach dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit vorgehen müssen. Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind in Anspruch zu nehmen. Hierzu kann insbesondere auch der Erwerb und die Nutzung einer Bahncard oder der vorausschauende Kauf von Mehrfachkarten, Schülerwochen- und Monatsfahrkarten zählen, sofern sich damit, bezogen auf das gesamte Schuljahr, ein preislich günstigeres Ergebnis erzielen lässt. Informationen über die Tarifgestaltung und mögliche Ermäßigungen erteilen die einzelnen Verkehrsunternehmen. Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung für das Schuljahr 2018/2019 ist nach Beendigung des Schuljahres, spätestens jedoch bis 31. Oktober 2019 beim Landratsamt Eichstätt einzureichen.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Fahrt zur Schule vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erfolgen hat. Wenn der Schulweg mit einem privateigenen Kraftfahrzeug zurückgelegt werden soll, empfiehlt das Landratsamt, die "Anerkennung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeugs auf dem Schulweg" am Schuljahresbeginn beim Landratsamt zu beantragen. Das Antragsformular ist im Internet unter www. landkreis-eichstaett. de, Rubrik "Bürgerservice A-Z, Formulare, Suchbegriff: Fahrkostenerstattung bei Einsatz eines privaten Kfz zum Schulbesuch" abrufbar.
Wer sich persönlich über das Thema beraten lassen möchte, kann sich unter der Telefonnummer (08421) 70-341 direkt im Landratsamt melden.