Wettstetten
Musiker, Maler, Heimatforscher, Kommissar

30.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:26 Uhr
Konrad Müller mit seiner Frau Edeltraud beim gemeinsamen Musizieren. −Foto: privat

Wettstetten/Hirnstetten - Konrad Müller, in Wettstetten lebendes Hirnstettener Urgestein, ehemaliger Kriminalbeamter, Heimatforscher, Kunstmaler und Musiker, feiert an diesem Samstag seinen 85. Geburtstag und zugleich den 25. Hochzeitstag mit seiner Frau Edeltraud.

Aufgewachsen mit fünf weiteren Geschwistern in einem Handwerks- und Landwirtschaftsbetrieb, arbeitete Müller 41 Jahre im Polizeivollzugsdienst, unter anderem als Personenschützer in Bonn beim damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer. Bei der Kriminalpolizei war er später als Kriminalhauptkommissar zuständig für Tatbestandsaufnahmen und Spurensicherung bei größeren Straftaten. Sein besonderes Interesse galt dem ungeklärten Mordfall Hinterkaifeck.

Seine Talente als Kunstmaler und Gitarrist in verschiedenen Musik- und Gesangsgruppen veranlassten den Bayerischen Rundfunk, seine "Lebenslinien" zu verfilmen. Als Chronist widmete er sich besonders seinem Geburtsort Hirnstetten. "Hirnstetten liegt mir sehr am Herzen", fasst der auch mit 85 Jahren noch hochaktive Müller sein Engagement als Heimatforscher zusammen. Um insbesondere das dörfliche Brauchtum von früher nicht zu vergessen, aber auch um bestehende Gebräuche lebendig zu halten, verfasste er neben seinen Chronikakten das Heft "Brauchtum in Hirnstetten, Landkreis Eichstätt".

Mit seiner Frau Edeltraud verbindet "den Müllerkoni", wie er überall genannt wird, nicht nur die Liebe zur Malerei. Beide machen auch gerne gemeinsam Musik, zum Teil mit selbst verfassten Liedern, darunter zum Beispiel die traurige Ballade von Hinterkaifeck. Täglich lesen sie den DONAUKURIER und den EICHSTÄTTER KURIER, für den Müller selbst immer wieder Beiträge verfasst. Da er seinen Lieblingssport Tennis wegen der Corona-Krise derzeit nicht ausüben kann, beschäftigt er sich zusammen mit seinem Zwillingsbruder Adolf mit Waldarbeiten oder restauriert vernachlässigte Wegekreuze und Marterl.

agw