Eichstätt
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Kirchen als Arbeitgeber: Bundesweite Fachtagung zum Arbeitsrecht an Universität Eichstätt

02.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:36 Uhr

Im Festsaal des Alten Stadttheaters erwarteten rund 550 Teilnehmer die Beiträge von (von links) Raimund Waltermann (Uni Bonn), Jacob Joussen (Uni Bochum), Renate Oxenknecht-Witzsch (KU), Monika Schlachter (Uni Trier), Oberkirchenrat Detlev Fey (Referent für Arbeitsrecht bei der EKD), Hans-Jörg Millies (Finanz- und Personalvorstand beim Deutschen Caritasverband), Stiftungsvorstand Prälat Josef Ammer und Hans-Peter Viethen (Leiter der Abteilung Arbeitsrecht im Bundesministerium für Arbeit- und Sozialordnung) - Foto: Schulte-Strathaus/upd

Eichstätt (upd) Die „Arbeitsverhältnisse in der Kirche – Anspruch und Wirklichkeit“ beschäftigen am Montag und Dienstag über 550 Teilnehmer einer bundesweiten Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht.

Veranstaltet wird das Treffen die von der Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und der Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“. Ort ist das Alte Stadttheater Eichstätt. Bereits zum 18. Mal diskutieren dabei Mitarbeiter und Dienstgeber von evangelischer und katholischer Kirche über aktuelle Entwicklungen und tauschen sich mit namhaften Referenten der Materie aus.

„Die beiden Kirchen, die mit dem Weg der Dienstgemeinschaft das christliche Menschenbild in der Arbeitswelt verwirklichen wollen, haben für ihre Beschäftigungsverhältnisse jedoch mittlerweile auch Elemente aus der freien Wirtschaft eingeführt, wie der Einsatz von Fremdpersonal oder den Abschluss von Werkverträgen“, schilderte die Organisatorin Professor Renate Oxenknecht-Witzsch (KU) in ihrer Begrüßung.

Wie werden die Kirchen dem Anspruch der Dienstgemeinschaft in Bezug auf ihre 1,3 Millionen Beschäftigten innerhalb der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland im Einfluss des EU-Rechts gerecht? Dieser grundlegenden Frage geht in diesem Jahr die Fachtagung aus verschiedenen Perspektiven nach. So wird darüber diskutiert werden, welche besondere Verantwortung die Kirche für den Arbeitsmarkt im Gesundheits- und Sozialwesen hat, wie verstärkt Frauen in Führungspositionen gelangen können und wie unbefristete Arbeitsverträge als reguläres Arbeitsverhältnis etabliert werden könnten.

Der Stiftungsvorstand der Universitäts-Trägerstiftung, Josef Ammer, dankte den Referenten und Teilnehmern der Tagung für ihre wichtigen Diskussionsbeiträge auf einem umstrittenen Gebiet. Ammer verwies auf viele Gerichtsurteile aus jüngster Zeit zu Beschäftigungsverhältnissen im kirchlichen Dienst, die den Weg der Kirchen zwar generell anerkannt, jedoch auch eine solide Begründung dieses Weges und dessen Konsequenz eingefordert hätten.