Eichstätt
Bürger entscheiden über den Schutterpark

Marktrat Nassenfels beschließt ein Ratsbegehren zu dem umstrittenen Projekt, nachdem das Bürgerbegehren unzulässig ist

31.01.2022 | Stand 04.02.2022, 3:34 Uhr
Die letztendliche Entscheidung über den Bau des "Schutterparks" sollen die Bürgerinnen und Bürger des Markts Nassenfels treffen. Das Bürgerbegehren ist zwar unzulässig, der Marktrat startet nun jedoch ein Ratsbegehren dazu. −Foto: Funk

Nassenfels - Das von mehreren Marktratsmitgliedern initiierte Bürgerbegehren ist unzulässig. So lautete das Ergebnis der überörtlichen Prüfung durch das Landratsamt. Ein Rechtsanwalt bestätigte diese Aussage. Anstelle dessen wird nun ein Ratsbegehren initiiert. Das hat der Nassenfelser Marktrat in seiner jüngsten Sitzung mehrheitlich beschlossen.

Im Bürgerbegehren hieß der erste Teil der Fragestellung bekanntlich: "Soll der Beschluss des Marktrats vom 6. Dezember 2021 zum Bebauungsplan Nr. 28 ?Schutterpark' aufgehoben werden? (?)". Der wesentlichste Fehler hierbei war, dass der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans durch die Veröffentlichung bereits rechtskräftig geworden ist. Eine Aufhebung des Beschlusses sei demnach nicht mehr möglich, die Fragestellung des Bürgerbegehrens liefe so ins Leere, hieß es in der Begründung der Unzulässigkeit. Die Konsequenz war, dass der Marktrat den Antrag auf Durchführung eines Bürgerbegehrens mit fünf Gegenstimmen ablehnte.
Den Ruf der zahlreichen Bürger und Bürgerinnen, die den Antrag unterzeichnet hatten, überhörte das Gremium dennoch nicht: Da zum Zeitpunkt der Sitzungsladung bereits absehbar war, dass eine Ablehnung im Raum steht, wurde ein alternatives Ratsbegehren gleich mit auf die Ladung gesetzt. Die konkrete Frage lautet hier: "Sind Sie dafür, dass der Markt Nassenfels das Sport- und Freizeitgelände (?) ?Schutterpark' mit den vorgesehenen Maßnahmen umsetzt?" Diese sei eindeutig und könne mit einem klaren ?Ja' oder ?Nein' beantwortet werden. Bürgermeister Thomas Hollinger erklärte, dass ein Ratsbegehren vom Grundsatz identisch mit einem Bürgerbegehren sei, mit dem Unterschied, dass hierfür keine Unterschriften im Vorfeld gesammelt werden müssen. Das Ergebnis eines Ratsbegehrens sei ebenso bindend wie bei einem Bürgerbegehren.

Dennoch entbrannte eine Diskussion darüber, ob dem vorgeschlagenen Ratsbegehren zugestimmt werden solle. Die Kritiker des Projekts Schutterpark beabsichtigten, sich auch hier zuwidersetzen. "Es hätte bereits im Vorfeld ein solches Verfahren gestartet werden können." Sie selbst mussten sich jedoch im Gegenzug die Aussage gefallen lassen, dass auch sie bereits früher hätten tätig werden können. Hollinger erklärte, dass es nicht das Verschulden des Marktrates gewesen sei, dass die eingereichte Fragestellung fehlerhaft war. Den Ruf nach direkter Demokratie habe man jedoch gehört und deshalb solle nun eben das Ratsbegehren gestartet werden, erklärte Hollinger.

Im Laufe des verbalen Schlagabtausches stellte sich dann die eigentliche Problematik immer mehr heraus: Die Projektgegner beabsichtigten, dass sie die Fragestellung des Entscheids formulieren dürfen. Bei einem Ratsbegehren entscheidet hierüber der Marktrat. Letztendlich stimmte - nach einer mehrminütigen Beratungspause - das Gremium mit lediglich einer Gegenstimme dem Ratsbegehren mit genannter Fragestellung zu.

EK