Neumarkt
Faltblatt für Betriebe

07.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:04 Uhr

Neumarkt (DK) Seit 1. August 2017 gilt in Deutschland die neue Gewerbeabfallverordnung.

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind getrennt zu sammeln. Dazu gehören Abfälle aus Papier, Holz, Kunststoff oder Metall. Die Betriebe müssen als Erzeuger oder Besitzer dokumentieren, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind und haben diesen Nachweis auf Verlangen dem Landratsamt als zuständige Behörde vorzulegen.

Um den Gewerbetreibenden im Landkreis diesen Nachweis zu vereinfachen, hat der zuständige Ansprechpartner des Landratsamtes, Wolfgang Seitz, ein einfaches einseitiges Formblatt als Musterdokument erstellt und für alle Betriebe auf der Landkreis-Homepage online gestellt.

Landrat Willibald Gailler (CSU) dankte seinem Mitarbeiter ausdrücklich für diesen Sonderservice und bittet alle Gewerbetreibenden, dieses leicht handhabbare Faltblatt zu nutzen.