Eichstätt
"Asylanten gibt es bei uns nicht"

Der Leiter des Ausländeramts erläutert verschiedene Formen des Aufenthalts Eine Begriffsklärung

06.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:41 Uhr

Als gängiges Klischee für Ausländerinnen gelten moslemische Frauen mit Kopftuch, hier am Eichstätter Marktplatz. Dabei sagt die Religion allein nichts über die Staatsangehörigkeit aus. Von den knapp 129 000 Einwohnern im Landkreis haben rund 12 000 keinen deutschen Pass, und davon werden aktuell etwa 2200 Personen dem weiten Feld des Asylrechts zugerechnet. - Foto: Chloupek

Eichstätt (EK) "Flüchtlinge", "Asylbewerber", "Asylanten" "Ausländer". . . .? Wer ist wer? Mit den Begriffen geht es in der öffentlichen Diskussion oft wild durcheinander. Im Landkreis Eichstätt hat der Sachgebietsleiter des Ausländeramtes, Jürgen Kolb, den Überblick.

Von den knapp 129 000 Einwohnern des Landkreises Eichstätt haben etwa 12 000 keinen deutschen Pass - die meisten sind EU-Bürger oder aus Nicht-EU-Staaten regulär zugewandert. Etwa 2200 Personen fallen in die Rubrik "Flüchtlingsrecht". Und ab da werde es dann schon etwas komplizierter, sagt der Leiter der Ausländerbehörde im Landratsamt, Jürgen Kolb.

Hier reicht die Spanne von jenen derzeit 15 bis 20 Menschen pro Woche, die neu im Landkreis ankommen, bis hin zu den knapp 400 Personen, die schon regulären Aufenthaltsstatus haben, aber noch miterfasst werden, weil sie zum Beispiel keine Wohnung finden und so als "Fehlbeleger" in der Übersicht der Flüchtlingsunterkünfte auftauchen.

Die größte Gruppe der Menschen, die aktuell im Landkreis Eichstätt Schutz suchen, kommt nicht aus Syrien, sondern aus Afghanistan. "Das sind rund 700 Personen, davon läuft bei etwa 600 das Verfahren." Auf "Platz zwei" folgen dann Geflüchtete aus Syrien: knapp 450 Personen, deren Schutzstatus bereits überwiegend anerkannt ist. An dritter Stelle der Nationen stehen aktuell im Landkreis knapp 370 Geflüchtete aus Nigeria, die sich zum Großteil noch im Verfahren befinden - meist mit relativ geringen Chancen auf Anerkennung.

"Die Zahlen schwanken täglich und die Begrifflichkeiten sind tatsächlich schwierig", bestätigt Kolb. Das fange schon damit an, dass der Begriff "Flüchtling", der im Alltag als Synonym für alle geflüchteten Menschen benutzt wird, im Asylrecht nur Personen meint, denen nach Abschluss eines Asylverfahrens tatsächlich Schutz gewährt wird. Für etwa 1400 Personen im Landkreis laufen derzeit Anerkennungsverfahren, und hier gibt es drei unterschiedliche Formen der Schutzberechtigung. Eines betont Kolb bei der Begriffsklärung ausdrücklich: "Asylanten gibt es bei uns nicht."

Die Zahl derer, die tatsächlich Asyl im Sinne des Grundgesetzes (§ 16a, Absatz 1: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht") erhalten, ist im Landkreis Eichstätt "verschwindend gering", sagt Kolb, er liegt etwa bei zwei Promille der Asylsuchenden, im vergangenen Jahr waren es vier Personen.

"Die meisten werden als politischer Flüchtling anerkannt", erklärt Kolb: Er geht derzeit von knapp 600 Personen, also etwa 30 Prozent der rund 2200 Schutzsuchenden, aus, die gemäß § 3 Asylgesetz auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention in diese Kategorie fallen. Das sind Menschen, die in ihrer Heimat staatliche Repressalien oder gar den Tod fürchten müssen. Das sind vor allem Kriegsflüchtlinge aus Syrien.

Ein weiteres knappes Drittel der Geflüchteten im Landkreis hofft auf "subsidiären Schutz" gemäß § 4 des Asylgesetzes. Der greift ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können, aber der Person dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Das gilt etwa für afrikanische Frauen, die in ihrer Heimat mit Genitalverstümmelung rechnen müssten, oder wenn jemand eine bedrohliche Krankheit hat, die in Deutschland behandelt werden kann, ihm in seiner Heimat aber den Tod bringen würde, erklärt Kolb. Humanitäre Gründe sind in Einzelfallentscheidungen zu nennen, weswegen Menschen selbst ohne Schutzstatus zumindest befristet bleiben dürfen. Und dann gibt es noch "ausreisepflichtig Geduldete". Viele gingen freiwillig, wenn sie ihren Ablehnungsbescheid bekommen, sagt Kolb. Nur gelegentlich werde jemand abgeschoben, manche tauchen unter. "Es ist ein Kommen und Gehen."