Wettstetten
Zwei Windräder geplant

Gemeinde will Konzentrationsflächen festlegen

28.09.2012 | Stand 03.12.2020, 1:01 Uhr

Wettstetten (rig) Der Wettstetener Gemeinderat hat beschlossen, in das Verfahren zur Festlegung von Konzentrationsflächen für Windräder zu gehen. Grundlage dafür waren die Feststellungen des Sachverständigen Josef Guttenberger von der Firma RSC, der die Ergebnisse seines Gutachtens erläuterte.

Er kann zu dem Schluss, dass auf der Basis der Windpotenzialstudie nur zwei Flächen für Windräder im Gemeindegebiet geeignet seien, die einen Mindestabstand von 800 Metern zur nächsten Wohnbebauung haben. In einer dieser Flächen wäre auch eine Anlage mit einem Abstand von 1000 Metern möglich. „Eine solche Entfernung wird auch vom Windenergieatlas vorgeschlagen“, sagte Guttenberger. Die beiden Flächen befinden sich östlich von Echenzell, eine ist bewaldet.

Bürgermeister Hans Mödl wies darauf hin, dass bei der Errichtung eines Windrads im Gemeindewald mit umfangreichen Rodungsmaßnahmen gerechnet werden müsse. Ein wesentliches wirtschaftliches Hindernis könnte sich jedoch daraus ergeben, dass die nächste Anschlussmöglichkeit an das Stromnetz – erforderlich ist der Anschluss an eine 20-KV-Leitung – erst beim Umspannwerk der Audi bestehe, also etwa acht bis zehn Kilometer vom Standort entfernt. Der Gemeindewald befindet sich noch im Gebiet des Naturparks Altmühltal. Hier sei allerdings eine neue Naturparkverordnung in Arbeit, auf die Rücksicht zu nehmen wäre, so Mödl.

Nach eingehender Diskussion einigte sich das Gremium darauf, das Verfahren zur Festsetzung der Konzentrationsflächen für Windräder aufzunehmen – unter der Prämisse, dass der Standort mit einer Entfernung von einem Kilometer zur nächsten Wohnbebauung festgelegt werden solle. Damit behalte man die Dinge im Zusammenhang mit der Errichtung von Windrädern in der Hand, wurde betont.

Viel Zeit verwendete das Gremium auf die Behandlung der im Verfahren zur Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Adelmannsberg“ eingegangenen Stellungnahmen. Hier setzten sich die Ratsmitglieder vor allem mit den Einwendungen der Regierung von Oberbayern, des regionalen Planungsverbands, der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern sowie der Stadt Ingolstadt auseinander, die im Wesentlichen behaupteten, dass die geplanten Verkaufsflächen, obwohl unter 800 Quadratmeter festgelegt, darüber lägen. Dabei bezogen sie sich auf die deutlich über 1200 Quadratmeter liegenden Geschossflächen.

Der Gemeinderat verwies in seinem Beschluss darauf, dass die Verkaufsflächen unter 800 Quadratmeter festgesetzt würden und damit eine Überschreitung baurechtlich ausgeschlossen sei. Außerdem dürfe man nicht die Verkaufsfläche mit der Geschossfläche verwechseln. Infolgedessen könne daraus kein Verstoß gegen die vorgegebenen Obergrenzen gesehen werden. Auch die Konkurrenzsituation durch das entstehende Ärztehaus samt Apotheke zu den innerörtlichen Gegebenheiten wurde behandelt.

Letztendlich mussten keine Änderungen am Bebauungsplanentwurf vorgenommen werden. Die übrigen Einwendungen beziehungsweise Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden berücksichtigt, so dass im nächsten Schritt – nachdem der Durchführungsvertrag unterschrieben ist – der Satzungsbeschluss ergehen kann.