Zwei Jahre Knast für "notorischen Betrüger"

29.10.2008 | Stand 03.12.2020, 5:28 Uhr

Neuburg (pes) Er ist mit allen Wassern gewaschen, wenn es um Betrügereien geht, prellte Kunden im Internet, hinterging seine Bekannten und gab sich unter falschen Namen aus. Im vergangenen Sommer aber flogen die Machenschaften von Paul A. (Name geändert) auf. Die Handschellen klickten.

Seit 19. August sitzt der 34-Jährige Neuburger in Untersuchungshaft. Das Neuburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ruprecht Herbst verurteilte den gelernten Industriekaufmann wegen 24 Fällen des Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Ein Strafmaß, auf das sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger geeinigt hatten, sollte Paul A. die ihm zur Last gelegten Delikte gestehen. Das tut er auch. Doch das Reden vor Gericht überlässt er lieber seinem Verteidiger Florian Wurtinger. "Er bedauert die Geschichte sehr. Er war in Geldnot und gesteht alles", verkündet der Rechtsanwalt knapp. Mit keinem Blick und keiner Entschuldigung würdigt der Angeklagte sein jüngstes Opfer, einen jungen Mann aus Schrobenhausen, der den Prozess als Zuschauer verfolgt.

Reiche Eltern erfunden

Im Juli vergangenen Jahres hatte er Paul A. auf einer Internetplattform kennen gelernt. Allerdings nicht unter dessen richtigem Namen. Der zum damaligen Zeitpunkt bereits per Haftbefehl gesuchte 34-Jährige, der in München untergetaucht war, und sich seinen Lebensunterhalt mit Betrügereien zu verdienen suchte, war in eine andere Identität geschlüpft. Als "Patrick Schumann", so Oberstaatsanwalt Christian Veh in seiner Anklageschrift, gab er sich dem Schrobenhausener gegenüber aus. Er sei 19 Jahre alt und der Adoptivsohn superreicher Eltern, verfüge aber über kein eigenes Konto. Er bat den Internetfreund um Überweisung von Geld. Sobald seine Eltern wieder zurückkehrten, versicherte A., werde er ihm alles zurückerstatten. Schließlich überließ ihm der Geprellte seine EC-Karte nebst PIN. Damit hob der Angeklagte nach und nach etwa 3000 Euro vom Konto seines nichts ahnenden "Gönners" ab. Mitte Dezember eröffnete der Schrobenhausener sogar ein Konto mit Kreditkarte, deren Nummer er dem 34-Jährigen per SMS übermittelte, der das Plastikgeld für Warenbestellungen nutzte. Wieder unter einem anderen falschen Namen verkaufte Paul A. im Internet Playstations. Zwei Käufer schlugen zu und überwiesen jeweils 340 Euro für das Gerät – allerdings auf das Konto des Schrobenhauseners, das Paul A. angegeben hatte. Die versprochene Ware erhielten sie natürlich nie. Als dann plötzlich die Polizei den Schrobenhausener zur Rede stellte, schöpfte dieser erstmals Verdacht, einem ausgebufften Betrüger aufgesessen zu sein.

Ähnlich hintergangen hatte Paul A. auch Leute, bei denen er 2006 in Schrobenhausen gewohnt hatte. Da der Tatenzyklus bei der Strafbemessung nicht ins Gewicht falle, wurde dieses Verfahren jedoch eingestellt, so der Richter. Strafrechtlich bringt der Angeklagte ohnehin eine schwere Vorbelastung mit in den Prozess: 13 Einträge seit 1997 weist seine Akte im Bundeszentralregister auf.

Die Schadenssumme, so Oberstaatsanwalt Veh, die er durch seine Machenschaften verursacht habe, sei zwar nicht so bedeutend, "allerdings haben Sie das Vertrauen anderer ausgenutzt". "Blauäugigkeit und Leichtsinnigkeit der Opfer, die es meinem Mandanten leicht gemacht haben", führt der Verteidiger zugunsten von Paul A. ins Feld, der wegen der Untersuchungshaft seinen Job verloren habe.

"Sie sind ein Wiederholungstäter, ein notorischer Betrüger", findet Richter Ruprecht Herbst in der Urteilsbegründung deutliche Worte für den Angeklagten, der erst im April 2007 aus der Strafhaft entlassen worden sei, daraus aber nichts gelernt habe. Paul A. habe sich im Prozess verschanzt, befinde es nicht einmal einer Entschuldigung für wert – "das ist enttäuschend". Zumal die Geschädigten, so Herbst, auf dem finanziellen Schaden sitzen bleiben würden. Damit hat sich der junge Mann aus Schrobenhausen schon abgefunden. "Für mich war es eine Genugtuung, mit ansehen zu dürfen, wie der Paul in Handschellen abgeführt wird. Irgendwie bin ich jetzt erleichtert", sagt er nach dem Urteil.