Neuburg
Zusätzliche Bürokratie durch Mindestlohn für Schulweghelfer

Nach Entscheidung in Neuburg kommen manche in die Steuerpflicht

11.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:13 Uhr

Neuburg (r) Gut gemeint, aber schwer umzusetzen: Die Stadtpolitik hat entschieden, auch den 23 Schulhelfern in Neuburg den Mindestlohn von 8,50 Euro zu gewähren. Einige der Ehrenamtlichen überschreiten damit aber die Jahrespauschale von 2400 Euro und werden damit steuerpflichtig.

Die Betroffenen sind davon nicht begeistert, außerdem müsste die Stadt Neuburg dann alle 23 Helfer offiziell als Arbeitnehmer anmelden. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling bemüht sich jetzt zusammen mit der Kreisverkehrswacht, eine Lösung herbeizuführen. Die von allen Beteiligten sehr geschätzte Arbeit der Schulweghelfer ist bisher über die Übungsleiterpauschale abgerechnet worden. Die Helfer erhalten sieben Euro für jede Einsatzstunde. Bei 8,50 Euro übersteigen einige "Jahreseinkommen" die 2400-Euro-Grenze. Dann sind anteilig Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Ingolf Süß, Kreis- und Bezirksvorsitzender der Verkehrswacht, will das Problem jetzt mit dem OB besprechen und beseitigen. Ob eine finanzielle Zugabe der Verkehrswacht möglich ist, müsse der Vorstand entscheiden. Auf die Hilfe der Ehrenamtlichen will weder Stadt noch Verkehrswacht verzichten. An neuralgischen Stellen wie an der Einmündung der Augsburger Straße zum Schwalbanger sei die Präsenz von Schulweghelfern wichtig. Kritischen Situationen bei Schulschluss könne man damit vorbeugen. "Unsere Schulweghelfer", so Oberbürgermeister Bernhard Gmehling, "sind eine segensreiche Einrichtung."