Neuburg
"Zurecht aus dem Beamtenverhältnis entlassen"

Besitz von kinder-und jugendpornographischen Bildern: 54-Jähriger Polizist zu Bewährungsstrafe verurteilt

07.11.2018 | Stand 02.12.2020, 15:17 Uhr

Neuburg (krk) Er sei in ein soziales Abseits abgerutscht, in einen Zustand der Lethargie geraten, habe einfach nichts mehr im Griff gehabt.

Über das Internet sei er dann in einer Chat-Gruppe gelandet, in der via Smartphone unter anderem kinder- und jugendpornographische Bilder hin- und hergeschickt wurden. Er habe gewusst, dass das strafbar ist, sich aber geschämt und sich nicht getraut, es anzuzeigen. Nun hat das Neuburger Amtsgericht den 54-jährigen Polizisten aus dem Landkreis zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

"Er ist mit Leib und Seele Polizist gewesen", liest Verteidigerin Andrea Combé eine Erklärung vor, in der der Angeklagte die Vorwürfe einräumt. "Doch dann wurde er in den Vorführdienst abgeordnet und es ging bergab. " Die unregelmäßigen Arbeitszeiten hätten dazu geführt, dass sein Sozial- und Privatleben völlig eingebrochen sei. "Hinzu kam, dass er auch eine pflegebedürftige Mutter hat, um die er sich kümmert", führt Combé weiter aus. Er bereue es und gebe zu, dass es sein größter Fehler gewesen sei, die Bilder auf seinem Smartphone nicht gelöscht zu haben.

"Was ich nicht ganz verstehe: Sie sind Polizeibeamter, da müssen Sie doch erst recht wissen, dass so etwas strafbar ist und dass hinter jedem dieser Bilder das Leid eines Kindes steckt", sagt Richter Christian Veh. "Es hätte hier Ihre Aufgabe sein müssen, zu sagen, dass da eine Grenze überschritten wird, dann wäre es vielleicht nicht so weit gekommen, dass Sie nun hier sitzen. " An den Angeklagten würden hier aufgrund seines Berufs andere Maßstäbe gestellt. "Warum haben Sie denn nichts gemacht? ", will Veh wissen. "Ich habe einfach nicht den Mut gehabt und mich vor meinen Kollegen geschämt", antwortet der vorläufig suspendierte Polizist.

Über ein bereits laufendes Ermittlungsverfahren gegen den Initiator der Chatgruppe sei man dem 54-Jährigen auf die Schliche gekommen, sagt ein Polizist im Zeugenstand. So habe es eine Durchsuchung des Angeklagten im Dienst sowie in dessen Wohnung gegeben, die nach Angaben des Zeugen einer "Messi-Wohnung" gleicht. Mehrere Festplatten, Speicherkarten und USB-Sticks seien dabei sichergestellt worden, das einschlägige Bildmaterial jedoch nur auf dem Smartphone gefunden worden.

Rund 20 Bilddateien seien dabei unter dem eigenen Ordner "Kids" abgespeichert gewesen, "allerdings hat der Angeklagte selbst kein Material verschickt, sondern nur erhalten ", sagt Gutachter Günther Huber. Es habe auch keine Hinweise gegeben, dass der 54-Jährige bewusst nach kinder- oder jugendpornographischen Inhalten gesucht hat. "Haben Sie sich denn schon mit dem Gedanken beschäftigt, dass Sie von Ihrem Dienst entlassen werden? ", sagt Veh. Der Angeklagte nickt, betont aber erneut, dass "ich nicht wusste, was ich machen soll".

"Sie haben die Taten eingeräumt, zeigen Reue und haben nicht explizit nach kinderpornographischen Inhalten gesucht", sagt Staatsanwalt Gerhard Reicherl in seinem Plädoyer. Allerdings ändere das nichts an der Tatsache, dass der Angeklagte in seiner Stellung als Polizist nichts dagegen unternommen und die Bilder einfach auf seinem Handy gelassen habe. "Wenn es Ihnen nicht bewusst ist, dass hinter jedem Bild ein sexueller Missbrauch steckt, wem dann? ". Reicherl fordert eine Bewährungsstrafe von 14 Monaten. Verteidigerin Andrea Combé schließt sich dem Staatsanwalt zwar an, dass der Angeklagte als Polizist in der Pflicht gewesen sei, etwas zu unternehmen und damit zu bestrafen sei. Allerdings, dürfe man hier auch nicht vergessen, "dass das anstehende, disziplinarrechtliche Verfahren folgenschwerer für seine Zukunft ist, wenn er eine Strafe von mindestens einem Jahr bekommt". Sie fordert eine neunmonatige Bewährungsstrafe.

"Wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind, wissen Sie, dass Sie mit dem, was Sie getan haben, nicht mehr auf die Füße kommen", begründet Richter Veh die verhängte, einjährige Bewährungsstrafe. Als Polizist müsse er nicht zwingend ein besserer Mensch sein, aber ein anderes Bewusstsein haben, weil er jeden Tag mit dem Strafrecht zu tun hätte. "Sie werden zurecht aus dem Beamtenverhältnis entlassen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.