Pfaffenhofen
Zufällig gefunden

Üble Sprüche in sozialem Netzwerk: 39-Jähriger zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

20.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:31 Uhr

Pfaffenhofen (em) Unter einem Wikingernamen war ein 39-jähriger Handwerker aus dem Landkreis in sozialen Netzwerken aktiv. Und auf seinem Profil teilte er Inhalte, die es in sich hatten: Da wurde der Holocaust geleugnet und da wurden Immigranten als minderwertig herabgewürdigt.

Das brachte ihn jetzt vor Gericht.

Angeklagt war Alfons M. (Name von der Redaktion geändert) wegen Volksverhetzung in vier Fällen. "Im Zuge von Ermittlungen stießen wir auf seinen Account in einem sozialen Netzwerk", erklärte ein Polizeibeamter als Zeuge: "Wir haben nicht gezielt gesucht, sondern sind zufällig darauf gestoßen". So war im Profil des 39-Jährigen das Foto einer bekannten Holocaustleugnerin zu sehen, und in der Bildunterschrift wurde der Holocaust als "größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte" bezeichnet. Dieses Bild war in einer Fernsehsendung im Zusammenhang mit einem Bericht über dieses Thema gezeigt und kritisch kommentiert worden. Doch der Angeklagte hatte im April 2015 nur das Foto mit der zweifelhaften Bildunterschrift übernommen. Gleich am nächsten Tag verlinkte er das Bild einer Eisenbahntrasse zum Tor des Konzentrationslagers Auschwitz/Birkenau, versehen mit der gleichen Bildunterschrift. Ein gestelltes beziehungsweise nachbearbeitetes Bild, auf dem Personen in KZ-Häftlingskleidung mit Wein- und Sektflaschen in den Händen gezeigt wurden, hatte der Angeklagte mit den Worten "na, die sehen ja zu Tode betrübt aus in Auschwitz-Birkenau" kommentiert. Die Staatsanwaltschaft warf dem 39-Jährigen vor, dass er sich "auf diese Weise über die im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau ermordeten Personen, insbesondere Juden, lustig gemacht und deren Andenken herabgewürdigt" habe. In einem weiteren Eintrag hatte der Handwerker mit einem üblen "Witz" versucht, Immigranten schwarzafrikanischer Herkunft als minderwertig darzustellen und herabzuwürdigen, so die Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger von Alfons M., ein bekannter Szene-Anwalt, versuchte vor Gericht, diese Profilinhalte teils als "politisch unkorrekte Witze" darzustellen beziehungsweise damit zu argumentieren, dass ja die Fernsehsendung für die Verbreitung gesorgt hätte und das Ganze damit nicht mehr strafbar sei. Der Angeklagte selbst äußerte sich dagegen so: "Ich wusste, dass es verboten ist, wollte aber informieren."

Für Richter Rüdiger Reng war die Sache klar: "Sie haben das unkommentiert übernommen und sich dieses Gedankengut zueigen gemacht."

So kam es zu einer Verteilung zu neun Monaten Haft. Dass der Richter diese Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte, obwohl sich der mehrfach Vorbestrafte zur Tatzeit in offener Bewährung befand, hat Alfons M. der Tatsache zu verdanken, dass er seit Jahren eine feste Arbeitsstelle hat und sozial eingebunden ist: Der Vater einer einjährigen Tochter will demnächst heiraten. Außerdem hätte er sich von seinen Taten dadurch distanziert, dass er sein Profil in dem sozialen Netzwerk inzwischen gesäubert habe und es damit entschärft sei, hieß es. Zusätzlich muss er 1500 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.