Mertingen
Zott ruft Sahnejoghurts zurück

Lediglich Teilcharge bei Lidl und Netto betroffen

05.04.2019 | Stand 02.12.2020, 14:16 Uhr
Die Codierungen befinden sich auf dem Deckel. −Foto: Zott

Mertingen (dpa) Die Molkerei Zott aus Mertingen ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine Teilcharge des Sahnejoghurts der Sorten Erdbeere, Pfirsich,Maracuja, Amarena-Kirsch und Himbeere zurück. Betroffen sind sechs Bundesländer.

Es handelt sich um die 150-Gramm-Becher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.04.2019. Von dem Rückruf betroffen sind ausschließlich die über die Einzelhändler Lidl und Netto vertriebenen Produkte in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen mit folgenden Buchstaben-Codierungen (Kennzeichnung auf dem Deckel der Verpackung):

KQJKQTKRGKRRKSE KQKKQUKRHKRSKSF KQLKQVKRJKRTKSG KQMKRAKRKKRUKSH KQNKRBKRLKRVKSJ KQPKRCKRMKSAKSK KQQKRDKRNKSBKSL KQRKREKRPKSCKSM KQSKRFKRQKSDKSN

Alle anderen Sahnejoghurts desselben Mindesthaltbarkeitsdatums sind nicht betroffen. 

Bei den betroffenen Produkt besteht der Verdacht, dass nicht gekennzeichnete Einträge von Haselnuss, Pistazie, Mandel, Ei, Weizengluten durch die Vorproduktion in den Sahnejoghurt gelangt sind und dadurch ein mögliches Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen können, die allergisch auf die genannten Schalenfrüchte, Ei oder Weizengluten sind oder an einer Unverträglichkeit leiden. Menschen, die nicht gegen Haselnuss, Pistazie, Mandel, Ei, Weizengluten allergisch sind oder nicht an einer Unverträglichkeit leiden, können das Produkt ohne Bedenken verzehren.

Allergiker oder Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber den oben genannten Allergenen sollten dagegen den betroffenen Sahnejoghurt bei der jeweiligen Lidl- oder Netto Marken-Discount Filiale zurückgeben. Dort erhalten sie den Kaufpreis ohne Vorlage eines Kassenbons zurückerstattet.