Gebäudereiniger im Visier
Zollfahnder überprüfen bei Razzia im Kampf gegen Schwarzarbeit auch zwölf Betriebe in Ingolstadt

15.06.2021 | Stand 23.09.2023, 19:12 Uhr
  −Foto: Markus Scholz, dpa

Ingolstadt - Die Gebäudereinigungsbranche im Raum Ingolstadt stand vergangenen Mittwoch im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Einheit des Augsburger Hauptzollamts. Wie die Behörde jetzt bekanntgab, waren 67 Kräfte im Einsatz, um Beschäftigte des Berufszweiges zu überprüfen.

 

Die Aktion fand im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt. Neben Firmen in Ingolstadt galt das Augenmerk auch Betrieben an drei anderen Orten im Zuständigkeitsbereich des Augsburger Zolls.

47 Arbeitgeber der Gebäudereinigungsbranche hatten am 9. Juni unangemeldeten Besuch von den Zollprüfern bekommen, 12 davon in Ingolstadt. Die FKS-Kräfte nahmen 250 Arbeitnehmer unter die Lupe, wobei es um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und die Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns ging.

Solche Aktionen dienen auch dazu, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II oder illegale Beschäftigungsverhältnisse aufzudecken, etwa wenn Ausländern ohne Erlaubnis hierzulande arbeiten. In 95 Fällen gab es Grund zu Beanstandungen. Weitere Überprüfungen sollen nun klären, inwieweit hier Verstöße gegen geltende Bestimmungen vorliegen. In einem Fall leiteten die Zöllner ein Bußgeldverfahren wegen Nichtbezahlung des Mindestlohnes ein, daneben sprachen sie fünf Verwarnungen wegen diverser Verstöße aus.

Der Bezirk des Hauptzollamts Augsburg umfasst den gesamten Regierungsbezirk Schwaben und Teile von Oberbayern mit Ingolstadt, wo die Behörde eine Außenstelle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit betreibt. Die Einheit will mit Aktionen wie in der vergangenen Woche dafür sorgen, dass es nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten derjenigen Unternehmen kommt, die sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Dem Zoll geht es bei seiner Tätigkeit nicht zuletzt darum, dass Beschäftigte bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder im Alter ausreichend abgesichert sind. Bei Verstößen gegen geltende Bestimmungen ist in der Branche der Gebäudereiniger unter anderem die Nichtanrechnung von Wege- um Umkleidezeiten besonders verbreitet.

Der derzeit gültige Mindestlohn im Gewerbe reicht von 11,11 bis 14,45 Euro pro Stunde. Die Berufssparte ist traditionell geprägt von geringfügiger Beschäftigung und zählt generell zu einer der beschäftigungsstärksten Branchen, so dass die FKS bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit einen besonderen Fokus darauf legt.

DK

 

Horst Richter