Zinsen - Wie Sie Ihren alten Bausparvertrag retten

10.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:47 Uhr

Bausparkassen wollen ihre Kunden vermehrt aus lukrativen Verträgen mit bis zu sechs Prozent Rendite hinaustreiben. Kann man sich dagegen wehren?

Bausparkassen wollen ihre Kunden vermehrt aus lukrativen Verträgen mit bis zu sechs Prozent Rendite hinaustreiben. Kann man sich dagegen wehren?

Traumzins beim Bausparer! Ja und nein. Wer vor ein paar Jahren einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, kann sich heute über vier bis fünf Prozent Zinsen freuen, samt Zulagen sind sogar sechs Prozent drin. Die Begeisterung der Bausparkasse hält sich in Grenzen. In der heutigen Zinslandschaft lassen sich die hohen Zinsen der Kunden kaum erwirtschaften. Daher will man sich von den teuren Altkunden trennen.

Welche Kündigungsmethoden sind zulässig?
Bei vielen Altverträgen ergeben sich durchaus legitime Kündigungsgründe, etwa wenn die ausgemachte Sparsumme erreicht ist. ?Kündigt eine Bausparkasse einen voll besparten Vertrag, können Kunden sich kaum wehren?, sagt Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. ?Die Bausparkassen kündigen die Verträge so, dass man die Kündigung in der Regel nicht angreifen kann." Voll besparte oder übersparte Verträge dürfen die Anbieter mit einer dreimonatigen Frist kündigen.

Wie kann ich eine Kündigung vermeiden?

Wer eine Kündigung seines attraktiven Altvertrags verhindern möchte, sollte vor dem Erreichen der vereinbarten Bausparsumme die Einzahlungen stoppen. Stellen Sie den Vertrag am besten beitragsfrei, um dauerhaft den Spitzenzins kassieren zu können. Hier sollte jeder prüfen, ob das laut Vertrag zulässig ist, empfiehlt Finanzexpertin Oelmann.

Ein beliebter Trick bei Bausparkassen ist es, Treueprämien und Bonuszahlungen auf die Sparsumme anzurechnen ? solange die festgelegte Sparsumme noch nicht erreicht ist. Niels Nauhauser empfiehlt, das nicht auf sich sitzen zu lassen. Die Erfolgsaussichten hängen vom Wortlaut der Konditionen ab. Kann der Kunde aus dem Vertrag ein Recht auf ein Bauspardarlehen ableiten, darf die Bausparkasse nach Ansicht des Verbraucherschützers nicht kündigen. ?Die Aachener Bausparkasse hat dieses Vorgehen nach unserem Einspruch eingestellt?, erklärt Nauhauser.

Ebenfalls beliebt bei Bausparkassen ist, einen Tarifwechsel anzupreisen. Dabei stellen die Gesellschaften den niedrigen Darlehenszins in den Vordergrund. Vorsicht: Der Zinsbonus wird dann gestrichen, was die Sparrendite schmelzen lässt.

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