Wortgefechte um eine Linie

Heftige Diskussion nach Bauvoranfrage für Einfamilienhaus in Forstwiesen

15.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

−Foto: Cornelia Hammer

Manching (DK) Es lag schon ein Hauch von Wahlkampf in der Luft, als der Gemeinderat Manching über die Vorlage 2017/0324 abstimmte.

Dabei ging es "nur" um eine Bauvoranfrage für ein Einfamilienhaus. Aber Bauprojekte in Forstwiesen haben es bekanntlich in sich, wie man seit einem heftig diskutierten Antrag Anfang des Jahres weiß (DK berichtete). Und auch diese Materie war baurechtlich nicht gerade einfach.

 

Konkret ging es um die Errichtung eines Wohnhauses mit den Maßen zwölf mal zwölf Meter plus Garage. Wie die Verwaltung in ihrer Vorlage erläuterte, war im September 2011 ein Vorbescheid für ein entsprechendes Vorhaben erteilt worden. Hintergrund für die damalige Bewertung als Innenbereichsvorhaben sei eine Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde gewesen. Allerdings wurde der Vorbescheid nicht verlängert und ist mittlerweile abgelaufen.

Heute, sechs Jahre später dürfte "aufgrund neuer Erkenntnisse in Bezug auf die Abgrenzung zwischen Außen- und Innenbereich die damalige Rechtsauffassung kaum mehr zu halten sein", so die Verwaltung weiter. Der Bebauungszusammenhalt ende danach "grundsätzlich mit dem letzten Bauwerk, welches dem ständigen Aufenthalt von Menschen dient". Daher sei das geplante Wohnhaus nach Auffassung der Verwaltung des Marktes als Außenbereichsvorhaben zu bewerten. Die Möglichkeit einer Privilegierung (der Bauwerber ist Nebenerwerbslandwirt) blieb erfolglos. Im Flächennutzungsplan sei die Fläche landwirtschaftlich ausgewiesen, und durch eine Bebauung außerhalb des Innenbereichs würde eine Splittersiedlung entstehen. "Insgesamt ist das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen", so die Verwaltung. Im Vorfeld sei darüber auch mit dem Bauwerber gesprochen worden.

Das wollten etliche Gemeinderäte nicht so stehenlassen. Hans Huber (CSU) wollte den Antrag gleich ganz von der Tagesordnung nehmen lassen - ohne Erfolg. Birgid Neumayr (CSU) erinnerte an einen 2009 erteilten und immer wieder verlängerten Planungsauftrag für Forstwiesen und schlug vor, den Antrag zu teilen, um wenigstens die grundsätzliche Zustimmung des Gemeinderats signalisieren zu können - ebenfalls vergeblich. "Keiner unterscheidet von außen zwischen einem Kuhstall und einem Wohnhaus", sagte Werner Semmler (UW). Man solle das Vorhaben als Einzelfall behandeln, eine Splittersiedlung sei wohl kaum zu befürchten.

Thilo Bals (SPD) wies darauf hin, dass der Gemeinderat jetzt vor einer ganz anderen Ausgangslage stehe und das Landratsamt Pfaffenhofen das Vorhaben wohl ablehnen werde. Bürgermeister Herbert Nerb (FW) erklärte unter Hinweis auf andere Fälle, dass der Bauwerber sehr wohl bauen könne, aber sein Haus halt um ein paar Meter verschieben müsse. Auch über eine gezeichnete Linie auf dem Plan entspann sich eine Diskussion. Diese verbindet die Außenkanten der bereits bestehenden äußersten Wohnhäuser und markiert so eine Grenze für die Bebauung. "Die Verwaltung muss sich an Recht und Gesetz halten", betonte Nerb nach einigen Wortmeldungen, die die besagte Linie mehr als Interpretationshilfe sehen wollten, an die man sich nicht sklavisch halten müsse.

Schließlich kam es zur Abstimmung: CSU, UW und Martin Braun (FW) aus Forstwiesen stimmten gegen den Vorschlag der Verwaltung (Ablehnung der Anfrage), der mit der Mehrheit der Stimmen von FW und SPD angenommen wurde: Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.

 

Nur selten hat ein Gemeinderat mit solcher Inbrunst über eine imaginäre Linie diskutiert wie in Manching. Eine Linie, die die Außenkanten der bestehenden Wohnbebauung verbindet und so am Plan eine Grenze markiert. Deren Sinnhaftigkeit wurde genauso verteidigt und wieder in Frage gestellt wie die Urheberschaft und ihre rechtliche Bindungskraft. Das kann man natürlich tun, wenn man sich als Gemeinderat unsicher ist. Genauso, wie man unterschiedlicher Ansicht über einzelne Bauanfragen sein kann.

Bisweilen hilft jedoch ein Blick über Gemeindegrenzen hinweg. Auch andere Kommunen kämpfen mit wachsendem Siedlungsdruck, nicht vorhandenen oder veralteten Bebauungs- und Flächennutzungsplänen und den Anfragen von Bauwerbern. Karlskron zum Beispiel. Und was tut die Verwaltung der Gemeinde, wenn es bei Bauvorhaben in 2. Reihe eng wird? Sie nimmt einen Plan und zieht als Grenze eine Linie zwischen den zwei äußersten Kanten der bestehenden Wohnbebauung. Fall erledigt. | Bernhard Pehl