Eichstätt
"Wollen wir hier wieder eine Lex Eichstätt schaffen"

16.09.2010 | Stand 03.12.2020, 3:40 Uhr

Eichstätt (kno) Wie kann dafür gesorgt werden, dass aus dem viel zitierten "Filetstück" auch wirklich eins wird? Mit der Frage der künftigen Qualitätssicherung der Bebauung in der Spitalstadt beschäftigte sich der Hauptausschuss in seiner gestrigen Sitzung – und zwar lang und sehr kontrovers.

Anlass war die Vorlage von Stadtbaumeister Albert Dischinger, wonach klare Kriterien bei der Vergabe von Grundstücken festgelegt werden sollen. Vier Schritte sollten Dischinger zufolge zum einen das Bieterverfahren vereinfachen, zum anderen würden die Fragen der Gestaltung auf mehrere Schultern verteilt. Kern- und im Folgenden die Knackpunkte waren unter anderem, dass ein Investor mindestens drei Entwürfe vorlegen muss und weitere externe Gutachter hinzu gezogen werden sollen. Dies sei, so Dischinger, "ein Minimum an Bauleitplanung in Bayern" und gängige Praxis.

Allerdings zog er sich gleich einen Schiefer ein: Eva Gottstein (FW) hielt die Vorlage für eine "Schaufenstersache", deren Inhalte teilweise unnötig seien. Die Stadt würde sich zu sehr bürokratisch binden: "Bisher haben wir uns auch nicht daran gehalten." Max Pfuhler (SPD) missfiel die Zahl der geforderten Entwürfe: Die könne "abschreckend" auf Investoren wirken. Dem folgte auch Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer: Mit zwei Entwürfen könne er sich noch anfreunden, mit mehr aber auch nicht.

Dischinger verteidigte seine Vorlage vehement: "Sie müssen auch eine Fachmeinung akzeptieren", schrieb er dem Gremium ins Stammbuch. Der Stadtbaumeister warnte ausdrücklich davor, nur eingleisig zu fahren: "Wenn Sie nur einen Entwurf haben, wie soll dann Qualität entstehen? Das Ding steht da, und Sie werden zur Verantwortung gezogen."

Dennoch hielt Eva Gottstein die bisherige, "nicht blauäugige" Vorgehensweise mit einem eingeschalteten Beratergremium für ausreichend: "Auch wenn wir uns nicht immer nach ihm gerichtet haben." Dischinger allerdings hegte die Befürchtung, dass in der Spitalstadt eine Art Monokultur entstehe: Ein Investor beauftrage "immer den gleichen Architekten, so weit sind wir doch schon".

Vor allem aus Reihen der CSU erhielt der Stadtbaumeister Unterstützung: Dessen Vorlage habe nichts mit Gängelei oder Abschreckung zu tun, urteilte Walter Eisenhart. Die Stadt sei geradezu verpflichtet, ihre Interessen zu wahren: "Wir dürfen uns nicht am Filetstück Spitalstadt versündigen." Mit Hinweis darauf, dass ein solches Prozedere auch anderswo gang und gäbe sei, meinte Eisenhart: "Wollen wir hier wieder eine Lex Eichstätt schaffen" Und: "Im Kleinen verlangen wir das den Häuslebauern doch auch ab."

Die Abstimmung gestaltete sich dann etwas kompliziert: Nach einigem Hin und Her wurde mit acht zu fünf festgelegt, dass das Instrumentarium nur für bestimmte Grundstücke gelten soll – nicht für die, die teilweise schon in der Vermarktung sind, also W 1 und 2 (Wohn- und Geschäftshaus) und H (Hotel). Die Gegenstimmen kamen von den Freien Wählern, SPD und OB Arnulf Neumeyer. Die letzte Entscheidung hat allerdings der Stadtrat. Weitere Berichte folgen.