Wohnungsmarkt - So schützen sich Mieter vor der Entmietung

13.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:55 Uhr

Um die Immobilie teuer weiter zu vermieten, greifen einige Vermieter tief in die Trickkiste, um ihre Mieter aus der Wohnung zu treiben. Wie können sich Mieter davor schützen?

Schmutzige Tricks
Ein Vermieter dreht plötzlich das Wasser ab. Ein anderer feiert frühmorgens eine Party nach der anderen, um die Mieter mit reichlich Krawall aus dem Haus zu verjagen. Wieder andere gehen subtiler vor. "Das Spektrum der so verstandenen Entmietungsfälle umfasst unberechtigte Kündigungen, diverse Mahnungen oder Abmahnungen ohne sachlichen Grund, Mieterhöhungen - sowohl begründet als auch unbegründet, Ankündigungen von umfassenden Sanierungsarbeiten im Haus, die Durchführung von Baumaßnahmen im oder am Haus, Lärm, Dreck, unterbrochene Wasser- oder Stromzufuhr, Verwahrlosung des Hauses oder der Wohnung", sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Leiter der Pressestelle des Deutschen Mieterbunds.

Die Gründe einer Entmietung
Besonders Mieter in Großstädten sind potentielle Opfer solcher Methoden. Münchner Mieter mussten 2014 nach Zahlen des Hamburger Analysehauses F + B bei Neuvermietungen 12,40 Euro pro Quadratmeter bezahlen. In Berlin waren es hingegen nur 7,30 Euro. Aber: Die Preiskurve ging hier in den vergangenen fünf Jahren am deutlichsten nach oben, vergleicht man die sieben größten Städte in Deutschland. Innerhalb von fünf Jahren mussten Mieter in der Hauptstadt eine durchschnittliche Steigerung von knapp 22 Prozent hinnehmen. Bei hochwertigen Neubauten liegen die Preise laut Statista-Zahlen in München noch knapp zwei Euro und in Berlin um mehr als drei Euro darüber. Das reicht aber einigen Vermietern nicht aus. Ihr erklärtes Ziel: Den Altmieter zum Auszug bewegen, um dann im Anschluss, entweder das Objekt zu verkaufen oder lukrativ weiter zu vermieten.

Nicht jede Mieterhöhung erfüllt den Tatbestand der Entmietung

Hier gibt es im Wesentlichen drei Schlagwörter: Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Modernisierung. Bei Neuvermietungen greift zusätzlich die Mietpreisbremse. Also ganz schutzlos sind Mieter ihren Vermietern nicht ausgeliefert. Die genauen Spielregeln hierzu sollten Mieter kennen. Beispielsweise, dass Vermieter nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen dürfen. In Städten gibt es hierfür in aller Regel einen Mietspiegel. Die sogenannte Kappungsgrenzsenkungsverordnung greift in nahezu allen Städten, die von rasant gestiegenen Mietpreisen betroffen sind. Was verbirgt sich dahinter? In Städten, in denen die Kappungsgrenze gilt, dürfen die Mieten innerhalb von drei Jahren maximal um 15 bzw. 20 Prozent erhöht werden. Die verschärfte 15-Prozent-Obergrenze gilt in fast allen Großstädten, etwa in Berlin, Hamburg, München, Köln, Düsseldorf, Frankfurt oder Stuttgart. Obergrenzen gibt es für den Vermieter auch in Sachen Modernisierung bzw. Sanierung. "Er darf elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen", erklärt Ropertz. Bei Neuvermietungen können sich Mieter auf die Mietpreisbremse berufen. Konkret heißt das, bei Neuvermietungen darf der Mietpreis nur maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Umsetzung des Gesetzes liegt jedoch in den Händen der einzelnen Bundesländer.

So können sich Mieter schützen
"Wenn in einem Zehn-Familien-Haus zwei Mietparteien sofort das Handtuch werfen und kündigen, drei andere Mietparteien einen Mietaufhebungsvertrag abschließen, weil ihnen der Vermieter die Erstattung der Umzugskosten versprochen hat, dann wird es für die verbleibenden fünf Mieter im Haus besonders schwer", so Ropertz. Informieren Sie sich über Ihre Rechte. Prüfen Sie, ob die Mieterhöhung überhaupt formal korrekt ist. Gültigkeit kann ein Schreiben erst erlangen, sobald mit der ortsüblichen Vergleichsmiete argumentiert wird. Informieren Sie sich also über die ortsübliche Vergleichsmiete an Ihrem Wohnort. Wenn der Vermieter zu dreisteren Methoden greift, ist rechtlicher Beistand dringend notwendig. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf bei der Verbraucherzentrale oder dem örtlichen Mieterverein. Mitglieder eines Mietervereins, können einen Termin mit einem Experten vereinbaren und sich ohne Mehraufwand von ihm beraten lassen. Bei den allermeisten Mietvereinen ist eine Rechtsschutz-Versicherung in der Mitgliedschaft enthalten. Wer auf eine Mitgliedschaft verzichten möchte, sollte unbedingt eine Rechtsschutz-Versicherung abschließen.

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