Ingolstadt
Wohnungsbau und Viehzucht

Beim FC Gerolfing wird über das Vorhaben eines Grundstücksnachbarn spekuliert, der gute Chancen für eine Genehmigung hat

06.09.2019 | Stand 02.12.2020, 13:07 Uhr
Sportlich, sportlich: Der grüne Ortsrand an der Wolfsgartenstraße wird von den Vereinsanlagen des FC Gerolfing beherrscht. Auf der gelb markierten Fläche könnten eine Viehzuchthalle und ein Wohnhaus als Nachbarn hinzukommen. −Foto: Geobasisdaten/Bayerische Vermessungsverwaltung

Ingolstadt (DK) Der FC Gerolfing zählt unbestritten zu den aktivsten Sportvereinen in Ingolstadt, dessen Mitglieder einiges auf die Beine stellen können.

Derzeit ist die FC-Führung aber weniger mit ihren sportlichen Ambitionen befasst als mit den Plänen eines benachbarten Landwirts auf der gegenüberliegenden Seite der Wolfsgartenstraße. "Das rumort hier", sagt der für die Sportanlagen zuständige Vorstand Gabriel Nißl, "es wäre gut, wenn man wüsste, was genau geplant ist. " Am 29. September kommt das Thema auf die Tagesordnung der Hauptversammlung.

Landwirtschaftlich geprägte Bauvorhaben an der Wolfsgartenstraße haben in Gerolfings Vergangenheit schon so manchen Gesprächsstoff geliefert. Ältere Mitbürger erinnern sich vielleicht noch an das Stichwort "Southfork-Ranch", das die Gerolfinger 1992 bei der US-Serie Dallas ausliehen, um eine stattliche Landvilla zu charakterisieren, die im südlichen Außenbereich des Ortes gebaut wurde - mit allzu großzügiger Auslegung der Genehmigung.

17 Jahre später tat sich auf dem gleichen Anwesen erneut etwas Größeres, das sich in der Genehmigung als "Neubau eines Geflügelstalls mit Strohlager" darstellte und den FC Gerolfing alarmierte. "Wir sehen gewisse Probleme", verwies der damalige Vereinschef Hans Achhammer auf die nur 120 Meter Distanz zur Terrasse des Sportheims. Von der angekündigten Klage war jedoch später nie mehr etwas zu hören.

Bei einem Gespräch auf der besagten Terrasse hat die aktuelle Vereinsführung den DK jetzt auf den befürchteten Ärger - diesmal aus östlicher Richtung - aufmerksam gemacht. Gabriel Nißl, Ehrenvorsitzender Franz Wondra, Wirtschaftsbeirat Christian Lange und der Vorsitzende des Ältestenrats, Gerhard Retzer, wollen vor allem wissen, inwieweit sie als - wenn auch nicht unmittelbare - Anlieger an einem möglichen Genehmigungsverfahren beteiligt werden. "Wir machen viel für die Jugendarbeit", sagt Retzer, "es geht auch um die Zukunft des Vereins. " Da der FC-Mann privat im nahen Minzenweg wohnt, wie er ergänzt, käme ihm natürlich ein neuer Viehstall nicht gerade gelegen.

Bauvorstand Nißl hat vor allem den etwa 40 Jahre alten Gastronomiebereich des Vereinsheims im Auge, der modernisiert werden müsse und als Pendant auf der anderen Straßenseite womöglich eine Viehzucht mit entsprechenden Geruchsbelästigungen hätte.

Für die Chefin des Bauordnungsamtes, die Juristin Ursula Benner-Hierlmeier, zählen weniger die vagen Ängste und Bedenken als die rechtlichen Grundlagen, nach denen sie zu arbeiten hat. Und die standen dem am 26. August erteilten Vorbescheid nicht im Wege, wie die Amtsleiterin auf Anfrage sagte. Demnach wären der beantragte Neubau eines Kälberstalles inklusive Wohnhaus des Landwirts mit Doppelgarage im Außenbereich zulässig.

Die sogenannte Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb, die das Baugesetzbuch dafür vorschreibt, ist von der Landwirtschaftsbehörde bestätigt. In einer Stellungnahme des Umweltamtes ist von 40 Mastkälbern und 76 Rindern die Rede, die der Antragsteller genannt habe. Der Abstand zum nächsten Wohngebiet betrage 87 Meter, heißt es in dem Papier. "Somit ist aus immissionsschutzfachlicher Sicht die Errichtung des Kälberstalles genehmigungsfähig. "

Wenn die Baugenehmigung ansteht, sagt Amtschefin Benner-Hierlmeier, soll per Eintragung im Grundbuch gesichert werden, dass das geplante Wohnhaus nur im Zusammenhang mit dem Viehstall gebaut und genutzt werden dürfe. Auch im Landwirtschaftsamt hat man die Erfahrung gemacht, dass die rechtliche Privilegierung einer bäuerlichen Hofstelle manchmal nur als Vehikel genutzt wird, um im Außenbereich ein - ein normalerweise eben nicht zulässiges - Wohnhaus zu bauen.

Der Gerolfinger Nebenerwerbslandwirt, der den Vorbescheid beantragt hat, war am Freitag trotz wiederholter Anfrage des DK für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.