Wohnen - Immobilie selbst verkaufen

29.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:24 Uhr

Seit Anfang Juni 2015 zahlt der Vermieter die Maklerprovision bei einer Vermietung. Wer eine Immobilie in Eigenregie verkaufen will, muss ein paar Dinge beachten.

Der Verkauf einer Immobilie hingegen wird in vielen Regionen Deutschlands unterschiedlich gehandhabt: In Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen und Brandenburg ist es üblich, dass der Käufer die Maklerprovision übernimmt. Allerdings ist das Verhandlungssache und nicht in Stein gemeißelt. In allen anderen Bundesländern teilen sich beide Seiten in der Regel das Geld, das an den Makler fließt. Aufgrund der hohen Nachfrage versuchen daher immer mehr Verkäufer ? vor allem in nachfragestarken Ballungsräumen ? Häuser, Grundstücke und Eigentumswohnungen in Eigenregie loszuwerden. Zumal es sich um eine Menge Geld handelt.

Maklerprovision so teuer wie ein Neuwagen
In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind insgesamt 7,14 Prozent vom Kaufpreis zu zahlen. Somit beläuft sich die Maklerprovision bei einem Objektwert von 500.000 Euro auf satte 35.700 Euro, die von Käufer und Verkäufer zu leisten sind.

Was Verkäufer wissen müssen
Wichtig für den Verkäufer: Man muss alle wichtigen Papiere zusammenhaben beziehungsweise zusammensuchen, noch bevor der erste Käufer auf der Matte steht. An erster Stelle stehen die Unterlagen zur Immobilie. Wichtig sind der Lageplan sowie der Grundriss mit genauen Angaben zur Wohn- und Nutzfläche. Wo liegt das Grundstück überhaupt? Wie ist die Verkehrsanbindung, wo kann man einkaufen, wo ist die nächste Schule? Dies sind oft die wichtigsten Punkte für einen Käufer. Denn die Lage der Immobilie lässt sich nicht verändern, ganz im Gegenteil zur Immobilie selbst, die man durch Renovierungsarbeiten aufhübschen kann.

Der Eigentümer sollte sämtliche bautechnischen Unterlagen zusammentragen sowie Baupläne und Baugenehmigungen. Hinzu kommen Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Wichtig sind hier auch alle Baugenehmigungen. Sie geben dem Interessenten die nötige Sicherheit, dass er nicht im Nachhinein Schwierigkeiten mit der Bauaufsicht bekommt.

Der Verkäufer sollte einen Grundbuchauszug vorlegen. Einen aktuellen Auszug gibt es beim örtlichen Grundbuchamt. Ein beglaubigter Auszug kostet um die 20 Euro. Soll eine Eigentumswohnung verkauft werden, benötigt der Käufer die Teilungserklärung sowie in Kopie die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen sowie den Verwaltervertrag. Und wenn die Immobilie noch vermietet ist, gehört der Mietvertrag auch dazu.

Interessant für den möglichen Käufer sind auch noch der Grundsteuerbescheid und die Betriebskostenabrechnungen. Dann kann er sich ein Bild darüber machen, was an laufenden Kosten auf ihn zukommt, wenn er die Immobilie erwirbt.

Ohne Energieausweis geht es nicht Verkäufer haben zudem die Pflicht, dem Käufer einen Energieausweis zu zeigen. Wer keinen hat, muss einen erstellen lassen. Das müssen Fachleute sein, also Architekten, Ingenieure oder Handwerker. Handelt es sich um ein Einfamilienhaus, reicht meist ein Verbrauchsausweis, der auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre beruht. Hier fallen Kosten von rund 100 Euro an. Geht es um ein Objekt mit mehreren Wohnungen ist meist der aufwendigere Bedarfsausweis vorgeschrieben. In diesem Fall sind mit Kosten bis zu 500 Euro und mehr zu rechnen.

Zuletzt sollte man dem Käufer ausreichend Fotos, möglichst aufgenommen bei Sonnenschein, zur Verfügung stellen. Und zwar vom Objekt als Ganzes, aber auch alle Räume einschließlich Flur, Bad, Dachgeschoss und Kellerabteil.

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