Ansbach
WKA-Klagen abgewiesen

07.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:56 Uhr

Ansbach (HK) Das Verwaltungsgerichts Ansbach hat am Mittwoch Klagen eines Anwohners und des Marktes Burghaslach gegen Genehmigungen zweier Windkraftanlagen (WKA) abgewiesen.

Eine dritte Klage wurde vertagt, da der Anwalt der Klägerin über eine nachgeholte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu spät informiert wurde.

Im ersten Fall machte ein Anwohner, der rund 500 Meter entfernt von den Anlagen im Wald wohnt, hauptsächlich unzumutbare Beeinträchtigungen (Lärm, erdrückende Wirkung) durch die Windkraftanlagen geltend und bemängelte, dass eine notwendige so genannte standortbezogene Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nicht durchgeführt worden sei.

Die Kammer schloss sich der Argumentation des Klägers nicht an. Unzumutbare Beeinträchtigungen durch Lärm lägen nicht vor, da laut Lärmgutachten die maßgeblichen Grenzwerte am Wohngebäude des Klägers eingehalten würden. Die vom Gutachter verwendete Berechnungsmethode sei entgegen der Einwendungen des Klägers nicht zu beanstanden, was sich aus mehreren obergerichtlichen Entscheidungen ergebe. Aufgrund der Lage seines Grundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich müsse der Kläger als Eigentümer eines dort nicht privilegiert zulässigen Bauwerks mit der Errichtung von WKA, die nach dem Baugesetzbuch privilegiert seien, rechnen. Er sei daher weniger schutzbedürftig. Die standortbezogene Vorprüfung nach dem UVP-Gesetz sei inzwischen jedenfalls ordnungsgemäß nachgeholt worden und habe keine Notwendigkeit für eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung ergeben.

Der Markt Burghaslach hatte neben der fehlenden standortbezogenen Vorprüfung auch bemängelt, dass unzumutbare Beeinträchtigungen für sein in rund einem Kilometer Entfernung zu den geplanten WKA ausgewiesenes allgemeines Wohngebiet „Am Düllberg“ drohten. Auch dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Zudem seien unzumutbare Beeinträchtigungen bereits aufgrund des Abstands zu den WKA und der Ausrichtung der Bauplätze nach Süden hin, und damit nicht in Richtung auf die WKA, ausgeschlossen