Pfaffenhofen
Wirt wegen Keimen vor Gericht

Gesundheitsamt zeigt Gastronom aus dem nördlichen Landkreis an

18.01.2019 | Stand 25.10.2023, 10:29 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Wie sauber muss Trinkwasser sein, das ein Wirt an seine Gäste abgibt? Die einfache Antwort: Ohne Kompromisse 100 Prozent rein. Das aber kann zum Problem werden, wenn der Wirt nicht an das öffentliche Wassernetz angeschlossen ist, sondern aus dem eigenen Brunnen schöpft. Genau in dieser Situation war nun ein Gastwirt aus dem nördlichen Landkreis, der sich vor Gericht verantworten musste.

Weil sein Wasser Keime enthielt, hatte ein Gastwirt aus dem nördlichen Landkreis einen Strafbefehl über 3000 Euro erhalten. Dagegen klagte er - allerdings muss er nun 3000 Euro als Geldauflage bezahlen und etwa 60000 Euro in Umbaumaßnahmen investieren.

Der Gasthof von Peter W., (Name geändert) liegt idyllisch im Grünen. Nicht nur die nächsten Ansiedlungen sind weit entfernt, sondern auch der Anschluss ans öffentliche Trinkwassernetz. Eine Strecke von drei Kilometern müsste mit Rohren überbrückt werden. Aber damit wäre es nicht getan. Weil die Leitungen durch eine Senke führen würden, muss das Wasser mit Druck bis zum Wasserhahn gepumpt werden. Viel zu aufwendig, unwirtschaftlich und viel zu teuer. Einfacher ist es, einen Brunnen zu bohren, so wie das auf vielen Einödhöfen und auf Almhütten auch heute noch völlig selbstverständlich ist.

Das hat auch Peter W. getan. Vor ein paar Jahren hat er einen zweiten Brunnen bohren lassen, weil der erste zu klein geworden war und zu wenig hergab. Das Wasser leitet er in einen Speicher. In dem haben Kontrolleure des Gesundheitsamts schon vor drei Jahren Keime entdeckt. Nach der Trinkwasserverordnung handelte es sich um eine "Grenzüberschreitung des Parameters E.coli um 48 KBE pro 100 Milliliter" (Koloniebildende Einheit). Der Wert allerdings muss bei Null liegen. Diese Keime gelten als gesundheitsgefährdend. Nun muss man diesen Wert in Relation setzen. Nach einer EU-Verordnung besitzt ein Badegewässer eine "gute Qualität", wenn es 1000 E.coli pro 100 Milliliter nicht überschreitet und eine "ausgezeichnete" bei bis zu 500 E.coli.

Peter W. arbeitete nach, reinigte den Speicher. Mit Erfolg: Die Werte sanken auf knapp über Null. Bei einer neuerlichen Überprüfung mahnten die Kontrolleure an, dass am Schachtdeckel eine Dichtung angebracht werden müsste. Peter W. tauschte ihn aus, desinfizierte immer wieder den Speicher, währenddessen holte er sich Wasser vom Nachbarn. Als dann vor einem halben Jahr der Grenzwert wieder, wenn auch deutlich geringer, überschritten war, wurde der Gastwirt angezeigt: Verstoß gegen die Trinkwasserverordnung. Da heißt es: Wer durch eine vorsätzliche Handlung Krankheitserreger verbreitet, ist nach dem Infektionsschutzgesetz strafbar. Das Amtsgericht schickte Peter W. einen Strafbefehl über 3000 Euro.

"Glauben Sie mir", rechtfertigt sich der Wirt vor Amtsrichter Michael Herbert, "ich möchte weder meine Familie noch meine Gäste vergiften." Was bei diesen niedrigen Werten wohl auch nicht möglich ist. Das Problem sei einfach, dass die Werte beständig schwanken, auf niedrigem Niveau. Innerhalb weniger Wochen seien bei fünf Proben zwei negativ und drei positiv ausgefallen. Peter W. hat Fachfirmen beauftragt ("Auf die muss ich mich doch verlassen können!"), Anlagen einbauen lassen, aber letztlich das Problem nicht in den Griff bekommen.

Das Gericht hat die beiden Kontrolleure des Gesundheitsamts als Zeugen vorgeladen. Das Verhältnis zum Wirt sei "angespannt", erklären sie, bescheinigen ihm aber auch ein Verantwortungsbewusstsein. Und dennoch: "Dieses Wasser darf er nicht ausgeben." Das verlangt die Vorschrift.

Richter Herbert erkennt durchaus den guten Willen des Angeklagten. "Ich möchte nicht, dass diese Sache im Krieg endet." Er stellt das Verfahren gegen eine Geldauflage von 3000 Euro ein und macht dem Wirt die Auflage, bis zum 15. April eine Fachfirma mit der Sanierung der Trinkwasseranlage zu beauftragen und innerhalb von einem halben Jahr mit den baulichen Maßnahmen zu beginnen. Peter W. akzeptiert. Das Ganze wird ihn knapp 60000 Euro kosten.

Albert Herchenbach