Passau
Wirbel um Klage gegen FDP in Niederbayern

18.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:26 Uhr
Papierfähnchen der FDP und mit bayerischem Rautenmuster. −Foto: Tobias Hase

Wenige Tage nach der Landtagswahl sorgt ein Streit um die Gültigkeit der FDP-Liste in Niederbayern für Schlagzeilen. Der Passauer FDP-Kreisrat Hansi Brandl klagt gegen den Kreisverband Passau-Land wegen seiner gescheiterten Stimmkreiskandidatur. Den Eingang der Klage bestätigte das Landgericht Passau am Donnerstag. Zuvor hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet.

Die Klage allein stelle den Einzug der Liberalen in den Landtag nicht infrage, betonte ein Sprecher des Landtags in München. Die FDP hatte am vergangenen Sonntag 5,1 Prozent der Stimmen erzielt und kehrt damit in den Landtag zurück. Laut Statistikamt bekam die FDP in Niederbayern 60 634 Stimmen. Das entspricht einem landesweiten Anteil von 0,45 Prozent. Bei einem Verlust dieser Stimmen aus Niederbayern würde die Partei unter die Fünf-Prozent-Hürde rutschen.

Der Sprecher des Landtags erklärte, dass die Zivilklage das Landtagswahl-Ergebnis nicht automatisch berühre: „Ein Landgericht entscheidet nur über den Streitgegenstand und kann nicht über die Gültigkeit der Landtagswahl als solche urteilen.“ Nach einem Urteil im Sinne des Klägers wäre der Landtag am Zug: Hier müsste der Kläger das Ergebnis beanstanden. Zum Schluss würde der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheiden. Nur dieser könne das Wahlergebnis aufheben.

Der FDP-Landesverband betonte, der Streit sei seit Monaten bekannt. Details nannte die Partei zunächst nicht. Laut RND hatte Brandl Mitte Dezember vergangenen Jahres die Kandidatur gegen die Kreisvorsitzende Bettina Illein gewonnen. Illein ließ dem Bericht zufolge im Februar und März noch einmal abstimmen, bis eine knappe Mehrheit für sie stimmte. Das Landesschiedsgericht der FDP gab einem Einspruch Brandls statt; das Bundesschiedsgericht hob diese Entscheidung im Juni wieder auf. Darüber muss nun das Landgericht Passau entscheiden. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht absehbar.

In einer Stellungnahme erklärte die Regierung von Niederbayern am Abend: „Der Wahlkreisausschuss für den Wahlkreis Niederbayern hat am 17.08.2018 über die Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge entschieden. Der parteiinterne Streit der FDP über die Aufstellung des Direktkandidaten im Stimmkreis Passau-West wurde in dieser Sitzung behandelt. Ein Verstoß gegen zwingende gesetzliche Vorschriften beziehungsweise demokratische Mindeststandards wurde einstimmig verneint.“ Gegen diese Entscheidung des Wahlkreisausschusses sei keine Beschwerde eingelegt worden. Damit sei der Wahlkreisvorschlag der FDP in Niederbayern zur Landtagswahl zugelassen worden.

Zu einem möglichen Wahlprüfungsverfahren des Landtags oder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes erläuterte die Regierung von Niederbayern: „Prüfungsmaßstab im Wahlprüfungsverfahren sind ausschließlich wahlrechtliche Vorschriften. Die Nichtbeachtung parteiinterner Vorschriften, wie im konkreten Fall behauptet, hat im Wahlprüfungsverfahren regelmäßig keine Konsequenz. Verstöße allein gegen das Satzungsrecht der Parteien sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wahlrechtlich ohne Bedeutung.“

Zivilgerichte seien für ein Wahlprüfungsverfahren nicht zuständig, heiß es weiter. Entscheidungen von Zivilgerichten seien damit für das Wahlprüfungsverfahren auch nicht bindend.

dpa