Eichstätt
Wille des Landrats gilt

31.07.2015 | Stand 02.12.2020, 20:58 Uhr

Eichstätt (chl) Mit zwölf gegen neun Stimmen hat sich der Stadtrat knapp für die vom Landrat bevorzugte Variante für den Neubau von Verwaltungsgebäuden und Parkhaus in der Gemmingenstraße ausgesprochen. Bei der Vorberatung vor zwei Wochen war Oberbürgermeister Andreas Steppberger wie berichtet noch der städtebaulich verträglicheren Variante von Stadtbaumeister Manfred Janner zugewandt.

Am Donnerstag plädierte er nun im Sinne eines „verträglichen Miteinanders mit dem Landkreis“ für die Version, auf die Landrat Anton Knapp Steppberger zufolge „nach wie vor besteht“. Auch diesem Beschluss ging eine lebhafte Diskussion voraus. (Bericht darüber folgt.)

Mit 13 gegen zehn Stimmen verlängerte der Stadtrat die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Industriegebiet“ und mit 17 gegen sechs Stimmen die Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Sollnau, Quartier IV und V“ für jeweils ein weiteres Jahr. Die Stadt will damit mögliche Fehlentwicklungen bis zu der Zeit, in der die beiden Pläne aktualisiert sind, verhindern. Jens Schütte erklärte auf Anfrage von Wolfgang Wollny (Grüne), er gehe davon aus, dass die beiden Pläne vor Ablauf der Sperre Rechtskraft erlangen.