Pfaffenhofen
Widersprüchliche Aussagen

Hepatitis-B-Fall: Ministerium und Landratsamt machen verschiedene Angaben zu Datenweitergabe

01.03.2016 | Stand 02.12.2020, 20:08 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Nach dem Tod des an Hepatitis B erkrankten Flüchtlings Ahmed G. widersprechen sich die Behörden in ihren Aussagen zum Informationsaustausch über die Krankheiten der Flüchtlinge. Der in der ehemaligen Patriot-raketenstellung in Geisenfeld (Kreis Pfaffenhofen) untergebrachte Asylbewerber litt in den letzten Monaten seines Lebens unter einer besonders ansteckenden Form der Krankheit, wovon die Bewohner der Unterkunft sowie die ehrenamtlichen Helfer nichts ahnten.

Sie machen den Behörden massive Vorwürfe.

Das bayerische Gesundheitsministerium sagte unserer Zeitung, dass alle positiven Befunde der Blutuntersuchungen dem vor Ort zuständigen Gesundheitsamt grundsätzlich mit- geteilt werden. "Das gilt auch hinsichtlich der Hepatitis-B- oder HIV-Untersuchungen", so eine Sprecherin. Es müssten bei der Ermittlung die Belange des Datenschutzes eingehalten werden. Das bedeutet, dass keine Unbefugten an die hochsensiblen Daten gelangen dürfen. Dieser Darstellung widerspricht das Landratsamt: Generell habe das Ausländeramt nur unvollständige Informationen zum Gesundheitszustand der 1600 Flüchtlinge im Landkreis bekommen, so Sprecherin Alice Köstler-Hösl. Speziell im Fall Ahmed G. sei ihnen der Hepatitis-B-Befund nicht weitergeleitet worden. Prinzipiell stehe in den ärztlichen Bescheinigungen, die ihnen vom Referat für Gesundheit und Umwelt in München weitergeleitet werden, ob der Flüchtling an der hoch ansteckenden Krankheit Tuberkulose leide. Und ob eine Blutuntersuchung stattgefunden hat - nicht aber das Ergebnis. Nur in Ausnahmefällen, so Köstler-Hösl, würden die Ergebnisse der Blutuntersuchungen an das Ausländeramt weitergeleitet und von dort an das Gesundheitsamt: Zum Beispiel immer dann, wenn die Asylbewerber selbst noch nicht über ihren Befund aufgeklärt wurden. "Das übernimmt dann das Gesundheitsamt", so Köstler-Hösl. Dessen Leiterin Martina Kudernatsch hatte gegenüber unserer Zeitung erklärt, Informationen über nicht meldepflichtige Krankheiten würden auch dann weitergeleitet, wenn das Gesundheitsamt aktiv werden und etwa Desinfektionsmaßnahmen einleiten müsse.

Einige positive Befunde kämen auch erst einige Monate später an, so Köstler-Hösl. Ob es sich dabei um Ausnahmen oder Regelfälle handelt, darüber gab das Landratsamt gestern keine Auskunft mehr und verwies auf eine interne Abstimmung.

Bei den Flüchtlingen, die über den Notfallplan in der ehemaligen Trabrennbahn untergebracht sind, werden die Erstuntersuchungen laut Köstler-Hösl direkt vom Pfaffenhofener Gesundheitsamt durchgeführt. Ob das Pfaffenhofener Gesundheitsamt im Fall Ahmed G. aktiv hätte werden müssen, untersucht nun das bayerische Gesundheitsministerium. "Geprüft wird, welche Infektionsschutzmaßnahmen durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt getroffen wurden", so eine Sprecherin.

Dass diese erfolgt sind, bestritt ein Bewohner der Unterkunft gegenüber unserer Zeitung: "Hier ist es generell sehr dreckig. Es gibt weder Desinfektionsmittel noch Handschuhe, noch irgendetwas." Es seien keine Maßnahmen in den Räumen erfolgt, in denen Ahmed G. gelegen habe.

Noch ist unklar, welches Gesundheitsamt Ahmed G. zuerst untersuchte und ob die Ergebnisse wie vorgesehen weitergeleitet wurden. "Das prüfen wir nun", so eine Sprecherin.

Generell weiß das Pfaffenhofener Landratsamt laut Köstler-Hösl nicht viel über die Flüchtlinge, die in den Landkreis kommen: nur die Personalien und die ärztlichen Bescheinigungen. Informationen über mögliche Strafanzeigen in Deutschland oder im Ausland gibt es keine. "Das ist nicht vorgesehen", sagte Alice Köstler-Hösl.