Ingolstadt
Wichtiger Posten im Amtsgericht bleibt unbesetzt

Ernennung des neuen Vizedirektors durch Klage eines Konkurrenten auf unbestimmte Zeit offen

26.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:46 Uhr

Während die Direktorin des Amtsgerichts an der Neubaustraße (im Bild) residiert, ist ihr Stellvertreter an der Harderstraße im Kaisheimer Haus untergebracht. Dort laufen die Strafverfahren ab. Der Vizedirektor sitzt dabei dem Schöffengericht vor. - Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Das Ingolstädter Amtsgericht muss sich auf schwere Zeiten einstellen. Denn der zentrale Posten des stellvertretenden Direktors und zugleich Vorsitzenden des Schöffengerichts bleibt bis auf Weiteres unbesetzt. Ein "Konkurrent" hat gegen die Ernennung des favorisierten Juristen geklagt.

Sogenannte Konkurrentenklagen kommen bei der Verteilung von Posten in der bayerischen Justiz sehr selten vor. In Ingolstadt ist aber nun Realität geworden, "weil ein Mitbewerber im Konkurrentenverfahren einen einstweiligen Rechtsschutz am Verfassungsgericht Münchner begehrt hat", berichtet die Sybille Dworazik, die Präsidentin des dem Amtsgericht übergeordneten Landgerichts, auf Anfrage des DK. "Die vom Justizministerium beabsichtigte Ernennung ist ausgesetzt." Solange darüber nicht durch das Gericht entschieden ist, bleibt es auch dabei.

Der Vizedirektoren ist am Amtsgericht einer der wichtigsten Posten. Nicht nur weil die Person für die Stellvertretung der Behördenleiterin Dorothea Deneke-Stoll zuständig ist, sondern vor allem weil sie den Vorsitz des Schöffengerichts übernimmt. Dort müssen sich Delinquenten aus Ingolstadt und dem Kreis Eichstätt verantworten, die mit einer Gefängnisstrafe zwischen zwei und vier Jahren zu rechnen haben - also teils durchaus schwere Jungs.

Bis zum 1. Dezember 2017 hatte Richter Christian Veh die Stelle inne. Er wurde zum Direktor des Amtsgerichts Neuburg ernannt. Seitdem ist der Vizedirektorenposten am deutlich größeren Amtsgericht Ingolstadt vakant. Er wird es eben auch über den 1. März hinaus bleiben, der bisher als Starttermin für den neuen Mann gedacht war.

In den Personalabteilungen von Generalstaatsanwaltschaft, Oberlandesgericht, Justizministerium sowie dem Präsidialrat als weiterem Anhörungsorgan hätte Einstimmigkeit über die Geeignetheit des favorisierten Bewerbers gegeben, berichtet Präsidentin Dworazik. Sein Name wird aber aufgrund der besonderen Situation natürlich nicht öffentlich bekannt gegeben.

"Wie lange das dieses Verfahren dauern kann, lässt sich nicht absehen", blickt die Präsidentin in die Zukunft. Wie in jedem Verfahren sei es denkbar, dass der Mitbewerber seine Klage zurücknimmt, sobald er Akteneinsicht in den Vorgang erhalten habe. Es sei aber genauso denkbar, dass er den Rechtsweg ausschöpft, so Dworazik. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gebe es dann noch das Rechtsmittel der Beschwerde.

"Dem Amtsgericht muss natürlich geholfen werden", sagt Dworazik mit Blick auf die womöglich noch monatelange Vakanz. Angedacht sei, vielleicht aushilfsweise einen Assessor an die Harderstraße zu senden. Dieser könnte allerdings nicht die Schöffensachen übernehmen. Diese Mehrarbeit müssen die Richterkollegen schultern.