Werbungskosten - BFH hält gekürzte Pendlerpauschale für verfassungswidrig

23.01.2008 | Stand 03.12.2020, 6:11 Uhr

Die von der großen Koalition gekürzte Pendlerpauschale ist nach Einschätzung des Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig, da die Kürzung gegen den Gleichheitssatz und gegen den Schutz von Ehe und Familie verstoße. Dies hat das Gericht heute bekannt gegeben.

Damit haben Deutschlands oberste Finanzrichter ihre rechtliche Einschätzung aus dem Oktober bestätigt. Endgültig entscheidet aber das jetzt angerufene Bundesverfassungsgericht, ob die Kürzung der Pauschale zurückgenommen werden muss. Nach geltender Rechtslage dürfen Berufspendler erst ab dem 21. Kilometer und nicht mehr ab demersten Kilometer 30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen.Für Beobachter kam die Entscheidung nicht überraschend, da das Münchner Gericht bereits im Herbst seine verfassungsrechtlichen Bedenken sehr deutlich gemacht hatte. Damit steht der neu gefasste Paragraf 9 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes auf der Kippe.Für Pendler bedeutet dies, weiterhin auf der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte vom ersten Kilometer an zu beharren, was die Finanzämter – nach einigem Hin und Her - auf Weisung des Bundesfinanzministeriums mitunter verweigert hatten.